Dieses Seminar gibt ein Update zur aktuellen Rechtslage und Praxiserfahrungen aus erster Hand, zu folgenden Themen:
- 3 Jahre, 10 Jahre oder 6 Monate – wann verjährt welcher Anspruch im Mietrecht?
- 548 BGB – wann beginnt die Verjährung – und wann beginnt sie nicht?
- Rückgabe der Mietsache, Feststellung von Schäden, Einholung von Angeboten …. .
- Wenn die Handwerker keine Zeit haben, sind 6 Monate schnell vorbei – was kann helfen?
- Aufrechnung verjährter Forderungen mit Kautionsrückzahlungsanspruch möglich?
- Wenn der Bürge auf eine verjährte Forderung des Vermieters leistet.
- Vertragsgestaltung: Vereinbarung abweichender Verjährungsregeln – rechtssicher möglich?
Zudem besteht die Möglichkeit, eigene aktuelle Problemstellungen mit dem Referenten und den Teilnehmern live zu diskutieren.
Das Seminar gilt als Weiterbildung im Sinne von §15 der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV). Sie erhalten einen entsprechenden Nachweis auf Ihrer Teilnahmebestätigung über die jeweiligen Stunden.