Wir informieren Sie, dass der GdW eine Stellungnahme zu den Muster-Anwendungshinweisen zur Immobilienwertermittlungsverordnung – ImmoWertA abgegeben hat.
In unserer Stellungnahme plädieren wir dafür, in der ImmoWertA auch international übliche Verfahren, die in Deutschland nicht normiert sind, zuzulassen. Dies gilt insb. für die Anwendung des DCF-Verfahren.
Weiterhin schlagen wir vor, in den Katalog der Grundstücksmerkmale auch die Nutzungsart “Grundstücke mit Sozialbindung” aufzunehmen, um die Preisbildung von Bodenwerten in sozial gemischten Quartieren zu berücksichtigen.
Über die weitere Entwicklung werden wir Sie zeitnah informieren.