Betroffene Wohnungsunternehmen können ab 1. Juni Anträge bei der LfA Förderbank Bayern stellen

Wohnungsunternehmen bauen, bewirtschaften und verwalten Wohnungen und leisten damit einen wichtigen Beitrag, um für ausreichend Wohnraum im Freistaat zu sorgen. Damit sie auch in Zeiten gestiegener Energiepreise ihren Aufgaben nachkommen können, hat die Bayerische Staatsregierung das in Abstimmung mit den Ländern beschlossene Härtefallprogramm des Bundes umgesetzt. Ab 1. Juni 2023 können betroffene bayerische Wohnungsunternehmen, die in Finanzierungsschwierigkeiten geraten sind, mit dem Wohnungsunternehmenskredit die Hilfen bei der LfA Förderbank Bayern beantragen. „Damit werden wir unserer Verantwortung für die Wohnungsunternehmen in Bayern gerecht und können im Bedarfsfall schnelle Unterstützung ermöglichen“, erklärt Bayerns Bauminister Christian Bernreiter.

Der Bund hat im Februar 2023 eine Härtefallregelung geschaffen, mit der Wohnungsunternehmen unterstützt werden sollen, die sich aufgrund der gestiegenen Energiekosten in temporären Finanzierungsschwierigkeiten befinden. In diesem Rahmen können Landesförderinstitute, in Bayern die LfA Förderbank Bayern, Betriebsmittelkredite an Wohnungsunternehmen ausreichen, bei denen der Bund 80 Prozent des Kreditrisikos der Landesförderinstitute übernimmt. Die Beantragung und Auszahlung der Wohnungsunternehmenskredite der LfA erfolgt über die Hausbanken. Die Hausbanken werden zu 80 Prozent von der Haftung freigestellt. Die nicht vom Bund abgesicherten restlichen Kreditrisiken der LfA werden in die bereits bestehende globale Rückbürgschaft des Freistaats Bayern gegenüber der LfA einbezogen.
Der Kreditbetrag beträgt nach den Festlegungen des Bundes grundsätzlich mindestens 500.000 Euro und maximal 10 Millionen Euro pro Unternehmensgruppe. Er ist begrenzt auf die temporäre Liquiditätslücke, die aufgrund der erhöhten Vorauszahlungen der Wohnungsunternehmen an die Versorger von Strom, Gas und Wärme und den geringeren Abschlagszahlungen der Mieterinnen und Mieter (Privatpersonen) zwischen dem 1. April 2022 und 31. Dezember 2023 entstanden ist oder entstehen wird. Die Darlehenslaufzeit beträgt zwei Jahre. Zur Absicherung der Kreditrisiken stehen Bundesmittel in Höhe von insgesamt bis zu 1,1 Milliarden Euro aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds zur Verfügung. Unter den Begriff Wohnungsunternehmen fallen privatwirtschaftliche, kommunale und öffentliche Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften sowie kirchliche und sonstige gemeinnützige Wohnungsunternehmen. Der Wohnungsunternehmenskredit kann bis zum 1. November 2023 bei der LfA beantragt werden.

Hintergrund ist eine Härtefall-Regelung, die das Bundesbauministerium gemeinsam mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und in enger Abstimmung mit den Bundesländern aufgesetzt hat, mit der schnell und unbürokratisch geholfen werden kann.

Link Bundesbauministerium
Link KfW