Mieterbund und sozial orientierte Wohnungswirtschaft legen gemeinsames Konzept vor, wie eine Förderung der GEG-Vorhaben aussehen muss
Der Deutsche Mieterbund und der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW appellieren gemeinsam an die Bundesregierung, die offenkundige Benachteiligung von Mietern und Vermietern beim geforderten Heizungstausch im Rahmen des neuen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sofort zu beenden.
„Mieter und Vermieter müssen dringend den Eigentümern von privat genutztem Wohnraum gleichgestellt werden. Dazu muss die angekündigte Förderung für privaten Wohnraum eins zu eins auf die sozial orientierten Wohnungsunternehmen übertragen werden und eins zu eins den Mietern zu Gute kommen. Es kann nicht sein, dass im Mieterland Deutschland die Mehrzahl der Haushalte – und ausgerechnet diejenigen mit niedrigeren Einkommen – bei den Kosten des Klimaschutzes komplett im Stich gelassen werden. Denn Klimaschutz ist eine notwendige Gemeinschaftsaufgabe von gigantischem Ausmaß. Die Bundesregierung darf die dringend erforderliche, umfängliche Förderung deshalb nicht nur auf die Selbstnutzer von Wohnraum einschränken, sondern hier muss gleiches Recht für alle gelten. Alles andere ist sozialer Sprengstoff und die Akzeptanz des Klimaschutzes wird sich in Luft auflösen“, sagt Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW.
„Das neue Gebäudeenergiegesetz schützt Mieterinnen und Mieter weder vor Mieterhöhungen in Folge des Heizungswechsels, noch vor hohen Heizkosten nach der Umstellung auf erneuerbare Energien. Mieter und Vermieter werden zudem systematisch gegenüber privaten Eigentümern benachteiligt, indem sie von der angekündigten Förderung des „Klimaboni” ausgeschlossen werden sollen – ein völlig inakzeptabler Zustand für ein Land, in dem 58 % der Haushalte zur Miete leben. Zudem steht es Vermieterinnen und Vermietern nach wie vor frei, ob sie eine Förderung in Anspruch nehmen oder die Kosten einfach im Rahmen der Modernisierungsumlage an die Mieterinnen und Mieter weitergeben. Es muss jetzt klar geregelt werden, dass der gesamte vermietete Gebäudebestand gefördert wird und Vermieterinnen und Vermieter die Fördermittel von den umgelegten Kosten abziehen müssen – und zwar unabhängig davon, ob sie diese tatsächlich in Anspruch genommen haben oder nicht“, sagt Lukas Siebenkotten, Präsident des Deutschen Mieterbundes.
Das gemeinsame Förderkonzept des Deutschen Mieterbundes und des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW finden Sie hier.