Im Arbeitsverhältnis gilt der Grundsatz „Ohne Arbeit kein Lohn!“. In einer Reihe von Fällen hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer aber auch ohne Arbeitsleistung das vereinbarte Entgelt fortzuzahlen.

In diesem Seminar mit der Rechtsanwältin Patricia Will vom Arbeitgeberverband der Deutschen Immobilienwirtschaft beschäftigten wir uns mit den wichtigsten Fällen, in denen der Arbeitgeber auch ohne Arbeitsleistung zur Entgeltzahlung verpflichtet ist. Geschäftsführer, Vorstände, Personalleiter und andere Führungskräfte in den Unternehmen erhalten unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung einen umfassenden und praxisgerechten Überblick über die maßgeblichen rechtlichen Vorschriften und Problemschwerpunkte.

Inhalte:

• Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
• Entgeltfortzahlung an Feiertagen
• Gewährung von Erholungsurlaub
• Gewährung von Bildungsurlaub
• 616 BGB, Kinderkrankengeld
• Mutterschutz, Beschäftigungsverbot
• Entgeltfortzahlung bei Arbeitsausfall, Annahmeverzug

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