Der Koalitionsausschuss von SPD, Bündnis90/Die Grünen und FDP hatte kürzlich in langwierigen Sitzungen getagt. Nun sind die dort gefundenen Kompromisse, welche das Wohnraummietrecht betreffen, bekannt geworden. Ein hierauf basierender Referentenentwurf soll in Kürze in die Verbändeanhörung gehen. Das erklärte Ziel des Bundesgesetzgebers noch für diese Legislaturperiode ist der Schutz der Mieterinnen und Mieter vor dem Hintergrund der evidenten Wohnraumknappheit und der wirtschaftlichen Schwierigkeiten vieler Mieterhaushalte.

Die Koalition kündigt die Regelung folgender mietrechtlicher Themen an:

Die geltenden Mieterschutzbestimmungen sollen einer inhaltlichen Bewertung unterzogen, und zeitlich verlängert werden.

  • So ist vorgesehen, die Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch zur Mietpreisbremse bis zum Jahr 2029 zu verlängern. In angespannten Wohnungsmärkten soll die Kappungsgrenze für die Mieterhöhung zur ortsüblichen Vergleichsmiete von derzeit fünfzehn Prozent auf dann elf Prozent in drei Jahren abgesenkt werden (§§ 558 ff. BGB).
  • Der qualifizierte Mietspiegel soll weiter gestärkt werden. Für Gemeinden über 100.000 Einwohnerinnen bzw. Einwohnern sollen daher qualifizierte Mietspiegel zur Pflicht werden. Hierzu ist beabsichtigt, ein „Pilotprojekt“ zu starten, um „in ausgesuchten Kommunen anhand von Angaben in der Steuererklärung“ einen Mietspiegel zu erstellen. Inhaltlich soll der qualifizierte Mietspiegel „gestärkt, verbreitert und rechtssicher ausgestaltet“ werden. Zur Berechnung des Mietspiegels sollen die Mietverträge der letzten sieben Jahre herangezogen werden.
  • Es soll für „mehr Transparenz bei den Nebenkostenabrechnungen“ gesorgt werden.
  • Um die Ursachen drohender Wohnungslosigkeit zu beseitigen, wird die Systematik der von Vermietern ausgesprochenen Kündigungen überprüft und die Wirkung der sog. „Schonfristzahlung“ ausgeweitet (das bedeutet: auf die ordentliche fristgerechte Kündigung durch den Vermieter wegen eines Zahlungsrückstandes des Mieters soll die Wirkung einer nachträglichen, vollständigen Begleichung der Mietrückstände, so wie bei der außerordentlichen Zahlungsverzugskündigung, ausgedehnt werden; dann wäre auch die ordentliche Kündigung unwirksam). Die Koalition setzt sich ausdrücklich zum Ziel, „bis 2030 Obdach- und Wohnungslosigkeit zu überwinden“. Hierzu will sie einen „Nationalen Aktionsplan“ auflegen.
  • Der Gebäudeenergieausweis soll „verbessert, vereinheitlicht und digitalisiert“ werden.

Zum Wohnungseigentumsrecht sieht die Koalition folgendes vor:

Die Koalition möchte es mehr Menschen in Deutschland ermöglichen, im selbstgenutzten Eigentum zu wohnen. Hierzu sollen die „Hürden beim Eigentumserwerb gesenkt“ werden, und zwar im Hinblick auf sog. „Schwellenhaushalte“ mit Hilfe von „eigenkapitalersetzenden Darlehen, Tilgungszuschüssen und Zinsverbilligungen“. Die Einführung eines „echten Sachkundenachweises für Makler, Miet- und WEG-Verwalter“ wird angekündigt.

Beteiligung an Wohnungsgenossenschaften:

Es soll das KfW-Programm zum „Kauf von Genossenschaftsanteilen gestärkt“ werden.

Wir werden Sie weiter über den Fortgang der Anhörung und des Gesetzgebungsverfahrens informieren.