Die Bewältigung der Energiewende erfordert den zwingenden Einsatz erneuerbarer Energien im Bereich der Stromproduktion, wobei der Anteil der erneuerbaren Energien bis 2030 auf 80% ansteigen soll. Der Ausbau von PV-Anlagen soll bis zum Jahr 2030 auf 215 GW installierte Leistung ansteigen. Gesetzliche Änderungen und Solargesetze der Länder sollen den Ausbau insbesondere der PV-Stromproduktion voranbringen.
Vermieter und Gebäudeeigentümer kommen somit mittelfristig nicht umhin, sich über eine eventuell eigene Stromproduktion Gedanken zu machen.
Das Seminar informiert über die insoweit bestehenden Möglichkeiten, rechtliche Grundlagen und aktuell (noch) bestehenden Hemmnisse sowie bereits eingetretene Verbesserungen.
Inhalte:
• gesetzliche Änderungen und Impulse – Übersicht relevante Änderungen im GEG, EEG, KWKG und Wegfall EEG-Umlage
• Ansatz der eigenen Stromproduktion für Jahresprimärenergiebedarf und EE-Quote nach EEG
• Übernahme der Versorgerrolle durch den Vermieter?
• Alternative Contracting
• Alternative Kettenliefermodell
• Voraussetzungen des Mieterstromzuschlages
• Ausgestaltung der Stromlieferung an Mieter – §§ 40 bis 43a EEG, insbesondere zwingende Vorgaben nach § 42a EEG
• KWK-Zuschlag – Voraussetzungen und Dauer der Förderung
• steuerrechtliche Aspekte und Hindernisse
• Einbindung Elektro-Mobilität
Das Seminar mit der Referentin RA’in Beate Heilmann gilt als Weiterbildung im Sinne von §15 der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV). Sie erhalten einen entsprechenden Nachweis auf Ihrer Teilnahmebestätigung über die jeweiligen Stunden.
Es richtet sich an Geschäftsführer, Vorstände, Bestandsleiter, Leiter und Mitarbeiter Technik.