Nach der politischen Einigung auf eine Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) am vergangenen Freitag haben die zuständigen Ressorts, das heißt das Bundesbauministerium und das Bundeswirtschafts- und Klimaschutzministerium, am 03.04.2023 die Länder- und Verbändeanhörung zur Gesetzesnovelle gestartet. Nach Abschluss dieser Konsultationsphase folgt dann in einem nächsten Schritt, ebenfalls noch im April 2023, die Kabinettbefassung.
Mit dem Gebäudeenergiegesetz wird die Dekarbonisierung des Wärmebereichs eingeleitet und schrittweise umgesetzt. Ab 2024 muss beim Einbau neuer Heizungen konsequent auf erneuerbare Energie gesetzt werden. Das heißt konkret, dass ab dem 01.01.2024 möglichst jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Dieser Fokus auf den Neubau ist angesichts der langen Investitionszeiträume im Gebäudebereich entscheidend. Wer heute eine neue Heizung einbaut, der nutzt diese 20-25 Jahre. Die richtige Weichenstellung beim Einbau von neuen Heizungen muss daher jetzt erfolgen. Bestehende Heizungen können weiter betrieben werden. Kaputte Heizungen können repariert werden.
Der Übergang auf Erneuerbares Heizen wird in der Gesetzesnovelle – wie von Anfang an vorgesehen – pragmatisch und sozial verträglich gestaltet. Es gelten Übergangsfristen, verschiedene technologieoffene Erfüllungsoptionen und Befreiungsmöglichkeiten in besonderen Situationen. Um das Gesetz noch verbraucherfreundlicher zu gestalten, wurden die Übergangsfristen und Erfüllungsoptionen – vor allem für den Neubau – nochmal erweitert, zum Beispiel um Solarthermie. Auch sind „H2-Ready“ Gasheizungen eine weitere Option, also Heizungen, die auf 100 Prozent Wasserstoff umrüstbar sind. Diese dürfen dann eingebaut werden, wenn es einen verbindlichen Investitions- und Transformationsplan für Wasserstoffnetze gibt und diese Heizungen schon 2030 mit mindestens 50 Prozent Biomethan oder anderen grünen Gasen und spätestens ab 2035 mit mindestens 65 Prozent Wasserstoff betrieben werden.
Die vorgeschlagenen Regelungen auf einen Blick:
- Die Pflicht zum Erneuerbaren Heizen ab dem 01.01.2024 gilt nur für den Einbau neuer Heizungen; Ausnahmen sind möglich. In Härtefällen können Eigentümer von der Pflicht befreit werden.
- Bestehende Heizungen können weiter betrieben werden. Kaputte Heizungen können repariert werden.
- Wenn eine Erdgas- oder Ölheizung irreparabel ist (Heizungshavarie), gibt es pragmatische Übergangslösungen und mehrjährige Übergangsfristen, so dass der Umstieg auf eine Erneuerbaren-Heizung nicht ad hoc erfolgen muss.
- Es gibt umfassende Übergangsregelungen für Gebäude, die sowohl mit Zentral- als auch mit Gasetagenheizungen versorgt werden. Fällt die erste Gasetagenheizung in dem Gebäude aus, haben die Eigentümer erstens drei Jahre Zeit, um zu entscheiden, wie für das gesamte Gebäude auf Erneuerbare Heizungen umgestellt wird. Zweitens erhalten sie, wenn sie sich für eine Zentralisierung der Heizung entschieden haben, weitere zehn Jahre Zeit zur Umsetzung.
- Die vorgesehene Regelung ist technologieoffen. In bestehenden Gebäuden können auch weiterhin Gasheizungen eingebaut werden, wenn sie mit 65 Prozent grünen Gasen oder in Kombination mit einer Wärmepumpe betrieben werden. Es gibt also mehrere Möglichkeiten mit verschiedenen Technologien die Vorgabe für das Heizen mit erneuerbaren Energien zu erfüllen.
- Der Umstieg soll durch gezielte Förderung unterstützt werden. Damit werden auch soziale Härten abgefedert. Zudem gibt es weiterhin Steuermäßigungen
Neues GEG: Wohnungswirtschaft begrüßt Anpassungen – Jetzt muss schnell Klarheit für eine soziale Ausgestaltung geschaffen werden!
Berlin – Die Ampel-Koalition hat sich beim neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) in weiteren strittigen Punkten geeinigt. Im heute vorgelegten, offiziellen GEG-Referentenentwurf werden ursprünglich geplante, zusätzliche Betriebsverbote nicht eingeführt und Übergangsfristen ausgeweitet. Unklar ist jedoch weiterhin, wie eine sozial gerechte Umsetzung der Pläne für den Heizungsaustausch speziell in vermieteten Gebäuden konkret aussehen soll.
Dazu Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW:
„Wir begrüßen einige von der Ampel-Koalition vorgenommene Anpassungen im neuen GEG für eine pragmatischere Umsetzung der Pläne zum Heizungsaustausch. So passen Klimaschutz und die realen Möglichkeiten deutlich besser zueinander. Allerdings verstehen wir nach wie vor nicht, warum es die Regierung unterlassen hat, klare Regelungen für die angekündigte Unterstützung für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen festzulegen. Das sorgt ohne Not für große Unsicherheit bei der Frage der sozial gerechten Umsetzung.
Positiv ist, dass die ursprünglich geplanten zusätzlichen Betriebsverbote für alte Gas- und Ölkessel nicht eingeführt werden und Härtefälle weiter vorgesehen bleiben. Zudem wurden die von der Wohnungswirtschaft angemahnten viel zu kurzen Fristen für den Heizungstausch in wichtigen Teilen verlängert: So erhalten Gasetagenheizungen bis zu 13 Jahre Zeit für die Transformation. Außerdem soll eine sinnvolle Verzahnung mit der notwendigen kommunalen Wärmeplanung und dem Wärmenetzausbau durch Übergangsfristen bis 2035 ermöglicht werden. Der Einsatz von Wasserstoff erhält eine bessere Chance, da nun auch blauer Wasserstoff berücksichtigt wird. Diese beiden Felder enthalten aber auch Pflichten für die Netzbetreiber. Entscheidend sind hier kommunale Wärmepläne, die nun schnell gesetzlich geregelt werden müssen.
Ein ganz großes Fragezeichen steht aber weiterhin bei der sozial gerechten Ausgestaltung der Pläne. Rund 60 Prozent der Haushalte in Deutschland wohnen zur Miete und für sie sowie die sozial orientierten Wohnungsunternehmen ist noch völlig unklar, wie die Regierung mithilfe von Förderung für eine dringend notwendige finanzielle Unterstützung sorgen will. Die Ampel-Koalition muss dringend Klarheit schaffen, damit die große Verunsicherung in der Bevölkerung und die Planungsunsicherheit bei den Unternehmen angesichts der massiven künftigen Investitionen schnell ein Ende haben. Ansonsten führt das so wichtige Thema Klimaschutz letztlich zu gesellschaftlichem Unfrieden und Spaltung.
Bei der angekündigten Abwrackprämie für Heizungen müssen die Wohnungsunternehmen unbedingt berücksichtigt werden. Alleine die im GdW organisierten Unternehmen tragen für rund sechs Millionen Wohnungen und 13 Millionen Mieterinnen und Mieter Verantwortung – und damit etwa für ein Drittel aller Mietwohnungen in Deutschland. Bis heute erhalten die sozial orientierten Wohnungsunternehmen dabei eine Miethöhe aufrecht, die knapp 30 Prozent unter vergleichbaren Inseraten auf Online-Vermietungsplattformen liegt. Damit die notwendige Förderung des Heizungsaustausches ihr Ziel nicht verfehlt, muss sie bezahlbares Wohnen und Klimaschutz als zwei elementare Güter miteinander vereinbaren. Das ist grundlegend für den sozialen Frieden in unserem Land und muss deshalb zwingend auch finanziell unterlegt werden.
Insgesamt bleibt die Herausforderung immens, die Klimaziele im Gebäudebereich bis 2045 zu erreichen – und das auf eine sozial verträgliche Weise. Zu den Anforderungen des GEG werden weitere von europäischer Ebene hinzukommen. Was unbedingt vermieden werden muss, ist ein Flickenteppich von unterschiedlichen Länder-Regelungen innerhalb von Deutschland. Die geplante Länderklausel für weitergehende Anforderungen an erneuerbare Energien in den Ländern muss deshalb unbedingt gestrichen werden. Die Regierung muss jetzt mit Hochdruck alles dafür tun, eine machbare und sozial ausgewogene Umsetzung ihrer Pläne für die Mieterinnen und Mieter sowie die sozial orientierten Wohnungsunternehmen konkret aufzuzeigen.“
Den Gesetzentwurf (GEG-Novelle) finden Sie hier zum Download: