Die Bayerische Staatsregierung hat im Januar den Wohnbau-Booster verkündet und plant aktuell eine Weiterentwicklung der bayerischen Wohnraumförderung. Damit soll der Wohnungsbau wieder angekurbelt werden. Nun legt der Freistaat Bayern nach und hat in einer Bundesratsinitiative klare Forderungen an den Bund formuliert.
Die Forderungen im Überblick:
Steuerliche Rahmenbedingungen verbessern:
Angesichts der gegenwärtigen Preisentwicklung im Bausektor muss der Bund die steuerlichen Rahmenbedingungen für Investitionen in den Mietwohnungsbau und den Erwerb von Wohneigentum verbessern. Dazu gehören die Wiedereinführung einer degressiven Abschreibung, eine Steuerbegünstigung beim Erwerb von selbstgenutztem Wohnraum für mittlere Einkommensgruppen, eine Länderöffnungsklausel bei der Grunderwerbsteuer und eine Länderöffnungsklausel bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Damit sollen die Bürgerinnen und Bürger beim Erwerb und Erhalt von selbstgenutzten Wohnimmobilien entlastet werden.
KfW-Förderung sichern und erhöhen:
Förderstopps und Modifizierungen der Programmkonditionen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) haben im Laufe des Jahres 2022 zu erheblicher Verunsicherung bei den Bauherren geführt. Der Freistaat fordert den Bund auf, die KfW-Programme mindestens auf dem Niveau von 2021 mit einem Fördervolumen von etwa 18 Milliarden Euro auszustatten. Insbesondere die für 2023 veranschlagten 1,1 Milliarden Euro für den Neubau sind deutlich zu niedrig. Außerdem muss das Programm „Klimafreundlicher Neubau“ überarbeitet werden und alternativ zu Darlehen auch Zuschüsse für private Bauherren als Förderanreiz anbieten. Für die Gebäudesanierung müssen die Fördersätze wieder angehoben werden. Weitere Verschärfungen der technischen Anforderungen an Gebäude, die die Baupreise zusätzlich erhöhen, müssen unterbleiben.
Mehr Möglichkeiten bei Baulandmobilisierung:
Angesichts des weiter gestiegenen Drucks auf den Wohnungsmarkt benötigen die Kommunen größere und vor allem flexiblere Handlungsspielräume bei der Mobilisierung von Wohnbauland: Der Freistaat Bayern fordert unter anderem, die durch das Baulandmobilisierungsgesetz geschaffene erleichterte Befreiungsmöglichkeit von Festsetzungen des Bebauungsplans nach § 31 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) vorbehaltlich der Zustimmung der betroffenen Gemeinde künftig für alle Kommunen einzuführen.
Weitere Maßnahmen im Bauplanungsrecht:
Damit die Kommunen Bauland zügig bereitstellen können, ist es wichtig, die Bauleitplanung zu beschleunigen und zu vereinfachen. Die Bayerische Staatsregierung appelliert deshalb an den Bund, unter anderem das zum 31. Dezember 2022 ausgelaufene beschleunigte Bebauungsplanverfahren in Ortsrandlagen nach § 13b BauGB und das vereinfachte Bebauungsplanverfahren auch für die Aufhebung von Bauleitplänen zur Verfügung zu stellen. Zudem würde ein Wohnbaurecht auf Zeit helfen, das „Horten“ von wertvollem Wohnbauland zu Spekulationszwecken zu verhindern. Der Freistaat Bayern fordert den Bund deshalb auf, die bestehenden Bedingungs- beziehungsweise Befristungsmöglichkeiten im Baugesetzbuch für die zulässige Art der baulichen Nutzung zu erweitern und so den Kommunen neben dem in der Praxis kaum angewandten und klageanfälligen Baugebot ein anreizbasiertes Wohnbaurecht auf Zeit zur Verfügung zu stellen.
Wohnungswirtschaft Bayern: Alle Kräfte bündeln für mehr Wohnungsbau
Der langjährige Aufschwung beim Wohnungsbau wird sich voraussichtlich 2023 und 2024 durch die schlechten Rahmenbedingungen abschwächen. Bayern steht vor einer Baukrise. Das Bauen muss wieder bezahlbar werden. Deshalb begrüßt der Verband bayerischer Wohnungsunternehmen die Initiative der Staatsregierung. Aus Sicht der Wohnungswirtschaft müssen vor allem die Baukosten endlich eingedämmt werden. Sonst ist der Bau von bezahlbaren Wohnungen wirtschaftlich nicht mehr machbar und Wohnen wird zum Luxusprodukt.
Viele der Positionen der Staatsregierung entsprechen Forderungen der Wohnungswirtschaft. Insbesondere eine sichere und planbare KfW-Förderung mit einem deutlichen höheren Fördervolumen, höhere Fördersätze für die Gebäudesanierung und ein Stopp bei den Verschärfungen der technischen Anforderungen an Gebäude.