Die Bayerische Staatsregierung plant aktuell, die bestehenden Bindungslaufzeiten von 25 und 40 Jahren um eine weitere Bindungslaufzeit von 55 Jahren zu ergänzen. Als zusätzlicher Anreiz wird bei längeren Bindungen in Zukunft auch die Förderung angehoben. Die Bindungslaufzeit im Kommunalen Wohnraumförderungsprogramm soll von 20 auf 25 Jahre erhöht werden. „Damit können die Wohnungen noch länger zu bezahlbaren Preisen zur Verfügung stehen und den Wohnungsmarkt entlasten“, teilte Bauminister Christian Bernreiter in einer Pressemitteilung vom 16.02.2023 mit.
Die Verlängerung der Belegungsbindungen sei einer von vielen Bausteinen des von der Staatsregierung gezündeten „Wohnbau-Booster Bayern“. Damit wird der Freistaat unter anderem die Konditionen in den bayerischen Wohnraumförderprogrammen verbessern, gibt Wohnbaugrundstücke im Erbbaurecht verbilligt ab, stockt das Kapital der BayernHeim auf, stärkt die Innenentwicklung und erweitert die Spielräume für experimentellen, einfachen Wohnungsbau.
Die geplante Verlängerung der Belegungsbindungen für geförderte Wohnungen begrüßt der Verband bayerischer Wohnungsunternehmen ausdrücklich. Eine attraktive Förderung ist wichtig für den Wohnungsbau.