Die Corona-Pandemie und der Ukrainekrieg haben durch ständigen Materialmangel die Kosten im Bausektor in die Höhe getrieben und die allgemeine Verunsicherung in der Baubranche weiter verstärkt. Von der deutschlandweit zu beobachtenden Konjunkturflaute im Bausektor sind auch Grundstücke für den geförderten und preisgedämpften Wohnungsbau betroffen, die die Stadt München im Erbbaurecht vergibt. Oberbürgermeister Dieter Reiter: „Wir brauchen dringend bezahlbare Wohnungen für München, deshalb will ich nicht einfach dabei zusehen, wie Genossenschaften ihre Grundstücke zurückgeben müssen oder aufgrund der aktuellen Wirtschaftslage gar in ihre Auflösung getrieben werden. Neben den Genossenschaften sollen auch private Bauträger, die auf stadteigenen Flächen bauen, unterstützt werden. Damit diese Projekte trotz der aktuellen Preissteigerungen angegangen werden können, werde ich dem Stadtrat vorschlagen, mit einem dreistelligen Millionenbetrag ein Nothilfeprogramm aufzulegen.“
Im „Wohnungspolitischen Handlungsprogramm Wohnen in München VII (WiM VII)“ hat die Landeshauptstadt München für den geförderten Wohnungsbau für die nächsten sechs Jahre 2 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt und auch den Genossenschaften, privaten Bauträger*innen und den städtischen Wohnungsbaugesellschaften, die den sogenannten Konzeptionellen Mietwohnungsbau (KMB) errichten, Hilfe in Aussicht gestellt. Neben der Einkommensorientierten Förderung und dem München Modell für untere und mittlere Einkommensgruppen mit Eingangsmieten von 6 – 11,50 Euro ist der KMB für Haushalte mit Einkommen knapp über den Einkommensgrenzen der Wohnungsbauförderung nicht zuletzt wegen dem besonderen Fokus auch für Berufe der Daseinsvorsorge eine wichtige Säule der sogenannten Münchner Mischung.
Der befristete Teuerungsausgleich soll dabei vor allem durch die Koppelung an die pandemie- und kriegsbedingten Baukostensteigerungen eine möglichst zeitnahe Realisierung der angelaufenen, aber im Baustopp befindlichen Vorhaben sichern.
Neben den städtischen Wohnungsbaugesellschaften und privaten Dritten werden mit dem befristeten Teuerungsausgleich insbesondere Wohnungsbaugenossenschaften unterstützt, die seit Jahren durch ihre günstigen Mieten und dem nachbarschaftlichen Engagement zum Erhalt lebenswerter Wohnquartiere beitragen. Diese so wichtige Durchmischung der Wohnquartiere, die auch als „Münchner Mischung“ bezeichnet wird, wird durch den befristeten Teuerungsausgleich einfach, transparent und durchsetzbar erhalten.
Es ist beabsichtigt, den Planungsausschuss des Stadtrats in der Sitzung am 8. März zu der Thematik mit einer vom Planungsreferat erstellten Vorlage zu befassen.