In letzter Zeit kommt es immer häufiger vor, dass Mieter mit Anfragen zur Installation von Steckersolargeräten oder steckerfertigen Erzeugungsanlagen (Der Begriff “Steckersolargerät” ist derzeit kaum bekannt und wird im Entwurf der noch nicht abgeschlossenen Norm für steckerfertige PV-Systeme künftig verendet werden) – sogenannten “Balkonkraftwerken” auf die Wohnungsunternehmen zukommen.

Die Entscheidung, ob den Mietern die Installation einer Balkon-PV-Anlage erlaubt werden soll, liegt grundsätzlich beim Wohnungsunternehmen, das auch für die Sicherheit der gebäudeinternen Elektroinstallation verantwortlich ist.

Bei der Entscheidung sollten sowohl die gesellschaftlich/politisch angestrebte Energiewende als auch die eigene Klimastrategie berücksichtigt werden. Dabei kann jede noch so kleine Solaranlage einen Beitrag leisten.

Wir gehen davon aus, dass die Anfragen der Mieter nach Installationsmöglichkeiten für Balkon-PV in nächster Zeit zunehmen werden. In der Kommunikation mit den Mietern kann mit der Erstellung eines entsprechenden Anschreibens zur Balkon-PV zu den relevanten Aspekten (Duldungs- und Zustimmungspflicht durch Wohnungsunter-nehmen, Sicherheitsanforderungen, Prozedere, Anmeldungen, Kosten, Wirtschaftlichkeit, Fachbetriebe) den Anfragen begegnet werden.

Die vorgelegte Arbeitshilfe 93 bietet einen Überblick über die wichtigsten Aspekte des Themas.
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