Der Freistaat Bayern reagiert auf die schwierigen Rahmenbedingungen für den Wohnungsbau. Mit breit angelegten Maßnahmen auf Landes- und Bundesebene soll der schwierigen Lage auf dem Wohnungsmarkt gegengesteuert werden. In einer aktuellen Meldung bezieht sich das Bayerische Bauministerium unter anderem auch auf die Umfrage des VdW Bayern zum Ausblick auf das Jahr 2023. Gegenüber den ursprünglichen Plänen legen Verbandsmitglieder für die Jahre 2023 und 2024 rund 19% aller geplanten Neubauprojekte und über 27% aller geplanten Modernisierungen auf Eis, so ein Ergebnis der Befragung.
Der Freistaat antwortet nun mit einem Wohnbau-Booster Bayern. Unter anderem sollen mit verbesserten Konditionen für Darlehen, höheren Zuschüssen und einer Extra-Förderung für den Wohnungsbau in Stadt- und Ortskernen zusätzliche Anreize für den Bau von Mietwohnungen geschaffen werden.
„Wir lassen die Menschen und die Baubranche nicht alleine und unterstützen weiterhin bestmöglich“, sagte Bauminister Christian Bernreiter nach der Sitzung des Ministerrats. „Das Zusammenspiel aus mehr Geld, mehr Flexibilität und gebündeltem Knowhow soll den Wohnungsbau ankurbeln. Die Maßnahmen sind zunächst auf zwei Jahre angelegt. Bei Bedarf steuern wir nach.“
Die Punkte des Wohnbau-Booster im Überblick:
1. Weiterentwicklung bayerischer Wohnraumförderprogramme:
Unter anderem Verdoppelung der objektabhängigen Darlehen von 25 auf durchschnittlich 50 Prozent im Mietwohnungsbau mit Zinssatz von 0,5 Prozent pro Jahr über gesamte Laufzeit; Erhöhung des allgemeinen Zuschusses von 500 auf bis zu 600 Euro pro Quadratmeter im Mietwohnungsbau sowie Extra-Förderung bei Bau von Mietwohnungen in Ortskernen; Anreize für längere Bindungszeiten von bis zu 55 Jahren; Verlängerung des Kommunalen Wohnraumförderungsprogramm bis 2030; für Kommunen Erhöhung des Zuschusses von Maßnahmen im Bestand von 30 auf 40 Prozent; Verlängerung der Belegungsbindungen auf 25 Jahre; Erhöhung des Zweiterwerbszuschusses von 30.000 auf bis zu 50.000 Euro und pro Kind von 5.000 auf 7.500 Euro in der Eigenwohnraumförderung.
2. Verbilligte Abgabe von Wohnbaugrundstücken im Erbbaurecht:
Verbilligte Abgabe von geeigneten staatlichen Grundstücken im Erbbaurecht an staatliche Wohnungsbaugesellschaften; Prüfung, ob und wie bei fehlendem Staatsbedarf die verbilligte Abgabe auch an Kommunen erfolgen kann, die sozialen Mietwohnungsbau betreiben; Erbbauzins bis zu null Prozent während gesamter Dauer der Sozialbindung.
3. Aufstockung des Kapitals der BayernHeim:
Erhöhung des Eigenkapitals von 500 Millionen Euro um 250 Millionen Euro für künftige Projekte in einem schwieriger werdenden Markt.
4. Stärkung der Innenentwicklung:
Kombination von Wohnraum- und Städtebauförderung zur Förderung von Sanierungen leerstehender Gebäude in Ortskernen.
5. Ausweitung der Spielräume für experimentellen, einfachen Wohnungsbau:
Flexibleres Baurecht für mehr Spielräume von Planerinnen und Planern; Orientierung am Gedanken des Gebäudetyps E.
Gleichzeitig fordert die Bayerische Staatsregierung den Bund auf nachzuziehen und konsequente Maßnahmen zur Förderung des Wohnungsbaus ergreifen.
Die Meldung des Bayerischen Bauministeriums finden Sie hier.
Aus Sicht des VdW Bayern ist die Weiterentwicklung der bayerischen Wohnraumförderung ein ganz wichtiger Schritt, um die Förderprogramme wieder attraktiv zu machen. Die Rahmenbedingungen für den bezahlbaren Wohnraum müssen aber weiter verbessert werden. Hier sind Bund und Freistaat weiter gefordert.
Sobald weitere Informationen vorliegen, werden wir Sie zeitnah informieren.