Ab 1. Januar 2023 tritt das neue Wohngeld-Plus-Gesetz in Kraft. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen unterstützt die Länder und die Wohngeldämter mit unterschiedlichen Maßnahmen, um eine schnelle Auszahlung des Wohngeldes zu gewährleisten. So hat das Ministerium die Möglichkeit im Gesetz geschaffen, dass schnell und unbürokratisch sog. vorläufige Bescheidungen erfolgen können. Damit können die Auszahlungen direkt nach der Antragstellung beginnen.

Zu den Verwaltungsvereinfachungen zählen:

  • Das Wohngeld kann grundsätzlich auch formlos z.B. per Telefon oder Mail beantragt werden.
  • Es kann unter vereinfachter Prüfung vorläufig und damit schneller ausgezahlt werden.
  • Der Bewilligungszeitraum kann ggf. auf bis zu 24 Monate verlängert.
  • Es gibt eine Bagatellklausel bei Rückforderungsansprüchen zu viel oder zu Unrecht gezahlten Wohngeldes in Höhe von 50 Euro als Experimentierklausel befristet bis Ende 2024.

Das Bundesministerium geht davon aus, dass fast alle Länder im Januar bzw. Februar damit beginnen können, Bescheide zuzustellen. Die endgültige Programmierung für die Umsetzung des Wohngeld Plus wird bis Anfang 2023 voraussichtlich abgeschlossen sein.

Das Ministerium stellt außerdem klar: Auszahlungen über die JobCenter wird es nicht geben. Meldungen oder Berichte dazu sind unzutreffend. Das Wohngeld ist ein Zuschuss zur Miete oder Belastung bei selbstgenutztem Wohneigentum und wird an Menschen oberhalb der Grundsicherung gezahlt. Wird ein Wohngeldantrag später bearbeitet, wird das Wohngeld bis zum Monat der Antragstellung nachgezahlt.

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