Die Bundesregierung hat in Umsetzung des Endberichtes der ExpertInnen-Kommission Gas und Wärme in einem ersten Schritt das „Gesetz über eine Soforthilfe für Letztverbraucher von leitungsgebundenem Erdgas und Kunden von Wärme (Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz – EWSG)“ verabschiedet, das am 19.11.2022 in Kraft getreten ist (wir berichteten). Mit dem Gesetz übernimmt der Bund die Kosten für den Dezember-Abschlag für Gas und Fernwärme, um den Zeitraum bis zur Wirksamkeit der Gaspreisbremse zu überbrücken. Mit dem Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz entstehen neue Informationspflichten für alle Vermieter, gleich ob es sich um Wohn- oder Gewerberaum bzw. eine Wohnungseigentümergemeinschaft handelt.
Infoblatt der Bundesregierung
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GdW-Merkblatt:
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Formulierungshilfe Mieter
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Musterschreiben WEG
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