Mit dem Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende wurde der Smart Meter Rollout im MsbG festgeschrieben und ist nunmehr bis zum Jahr 2032 zu realisieren. Diese Aufgabe obliegt zunächst den grundzuständigen Messstellenbetreibern, jedoch kann auch der Grundstückseigentümer gem. § 6 MsbG die Umstellung vornehmen, wenn er zugleich eine weitere Messsparte einbindet. Vor dem Hintergrund der Heizkostennovelle bietet sich in der Praxis insoweit vor allem und zeitnah die Erfassung des Heizverbrauches an.
Das Seminar erläutert die rechtlichen Grundlagen des Smart Meter Rollouts und des Bündelmessstellenbetriebes, die sich insoweit betriebskostenrechtlich ergebenden Fragestellungen sowie die im Zusammenhang mit dem Abschluss von Messstellenbetriebsverträgen zu beachtenden rechtlichen Aspekte.
Das Seminar mit der Referentin RA´in Beate Heilmann gilt als Weiterbildung im Sinne von §15 der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV). Sie erhalten einen entsprechenden Nachweis auf Ihrer Teilnahmebestätigung über die jeweiligen Stunden.
Anmeldung und Informationen: zum Seminar