Arbeitgeber können ihren Beschäftigten ab dem 26.10.2022 bis Ende Dezember 2024 zum Ausgleich der Inflation 3.000 Euro eine steuer- und abgabenfrei Inflationsausgleichsprämie zukommen lassen (wir berichteten, vdw aktuell 23/2022). Die Inflationsausgleichsprämie wurde am 25.10 2022 im Bundesgesetzblatt verkündet und ist damit in Kraft getreten. Seit dem 26.10.2022 können entsprechende Vereinbarungen getroffen werden. Damit wird eine weitere Entlastungsmaßnahme zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise umgesetzt. Die Inflationsausgleichsprämie ist von der Wirkweise vergleichbar mit der ausgelaufenen Corona-Prämie (1.500 Euro bis zum 31. März 2022, § 3 Nr. 11a EStG) und kann für jedes Dienstverhältnis gesondert in Anspruch genommen werden.