Die ExpertInnen-Kommission Gas und Wärme hat nach intensiver Arbeit und unter hohem Zeitdruck ihre Ergebnisse vorgelegt. „Der Kommissionsbericht enthält klare Forderungen und Maßnahmen, um das bisher bestehende Dilemma der Nichtbezahlbarkeit explodierender Energiekosten aufzuheben. Die im Bericht vorgesehenen staatlichen Zuschüsse und Fonds sind Voraussetzung dafür, dass die Empfehlungen der Gaskommission für ein Teilsegment der Haushalte mit geringen Einkommen – konkret Haushalte mit Wohnberechtigungsschein – eine Begrenzung der Mieterhöhungsmöglichkeit nach Modernisierung auf 1,50 Euro pro Quadratmeter und Monat vorsehen. Diese Entlastungsmaßnahme muss mit staatlichen Mitteln in deutlicher und ausreichender Höhe unterstützt und abgesichert werden. Ein Großteil der sozial orientierten Wohnungsunternehmen wird dies ansonsten finanziell nicht umsetzen können. Wird die staatliche Finanzierung hierfür gesichert, kann diese Maßnahme einer gezielten, sozial ausgerichteten Entlastung bedürftiger Haushalte dienen.

Da sich die knappe Gasversorgungslage im kommenden Jahr voraussichtlich verschärfen wird, sind weitere Einsparmaßnahmen in allen Bereichen notwendig. Die Gaskommission empfiehlt deshalb unter anderem eine Festsetzung der Mindesttemperaturen für Heizungsanlagen auf tagsüber 20 Grad, in Nebenräumen sowie nachts auf 18 Grad Celsius. Die Nachtstunden, in der Heizungen und Warmwasser ohnehin in viel geringerem Umfang genutzt werden, bieten in der Summe ein großes Einsparpotenzial für Energie.

Den Abschlussbericht der ExpertInnen-Kommission Gas und Wärme finden Sie hier: Download