Am 04.10.2022 ist das Bundesprogramm zur Förderung genossenschaftlichen Wohnungsbaus an den Start gegangen, wir hatten informiert. Die Förderung erfolgt durch einen zinsgünstigen Kredit bis zu 100.000 Euro verbunden mit der Möglichkeit eines Tilgungszuschusses in Höhe von 15% des Kreditbetrages. Die Wohnungswirtschaft hat sich in den letzten Monaten für den nunmehr vollzogenen Start sowie für eine Verstetigung des Programms eingesetzt. Neben den 6 Mio. Euro für 2022 sind nach unseren Erkenntnissen weitere 9 Mio. Euro für 2023 in den Regierungsentwurf für das Haushaltsgesetz 2023 eingestellt worden. Die weitere Verstetigung des Programms wird davon abhängen, wie es angenommen und abgerufen wird.

Wir möchten noch einmal darauf hinweisen, dass der Erwerb der Anteile, die zur Selbstnutzung einer Genossenschaftswohnung erforderlich sind, gefördert wird. Dabei geht es im Wesentlichen um die Anteile, die erworben werden müssen, wenn eine Wohnung bezogen werden soll. Sollten im Vorfeld bereits Anteile erworben worden sein, um die Mitgliedschaft zu erwerben, ist dies unschädlich. Der GdW ist gerade in der Abstimmung mit dem BMWSB, dass dies im beigefügten Merkblatt noch einmal ausdrücklich klargestellt wird. Wenngleich das Programm keine unmittelbare Förderung der Unternehmen beinhaltet, ist es dennoch ein wichtiger Bestandteil der Wohnraumoffensive der Bundesregierung.