Die Abgabefrist für die Grundsteuer-Feststellungserklärung wird bundesweit von Ende Oktober 2022 bis Ende Januar 2023 verlängert werden. Das haben die Finanzminister der Länder bei der
Finanzministerkonferenz am 13.10.2022 entschieden. Mit diesem Schritt sollen Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen sowie die Steuerberaterinnen und -berater entlastet werden.
Bis einschließlich 12. Oktober 2022 wurden bayernweit (elektronisch und auf Papier) rund 2,1 Millionen Grundsteuererklärungen abgegeben. Dies entspricht rund 32,5 Prozent der abzugebenden Grundsteuererklärungen. Der Anteil der elektronisch abgegebenen Grundsteuererklärungen liegt in Bayern derzeit bei über 76 Prozent.
Die Bavaria Tax Steuerberatungsgesellschaft mbH unterstützt Sie gerne bei der elektronischen Abgabe der Grundsteuererklärungen für den Hauptfeststellungszeitpunkt 01.01.2022.
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Bavaria Tax GmbH Steuerberatungsgesellschaft
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