Die stark gestiegenen Energiekosten treffen Bürgerinnen und Bürger mit kleineren Einkommen besonders stark, da bei ihnen die Wohn- und Heizkosten einen hohen Anteil der Ausgaben ausmachen. Mit der Wohngeldreform erhöht die Bundesregierung das Wohngeld und sorgt dafür, dass mehr Haushalte Wohngeld erhalten. Das Kabinett hat dazu am 28.09.2022 den Entwurf des Gesetzes zur Erhöhung des Wohngeldes beschlossen, das sogenannte Wohngeld-Plus-Gesetz. Die Wohngeldreform ist Teil des dritten Entlastungspakets der Bundesregierung und soll zielgenau Haushalte mit wenig Einkommen unterstützen: Rund 1,4 Millionen Haushalte bekommen durch die Reform erstmalig oder erneut einen Wohngeldanspruch. Damit erreicht das Wohngeld ab 2023 insgesamt rund zwei Millionen Haushalte statt wie bislang ungefähr 600.000.

Wohngeld im Durchschnitt doppelt so hoch wie bisher
Der Wohngeldbetrag wird sich 2023 mit der Reform voraussichtlich um durchschnittlich rund 190 Euro pro Monat erhöhen. Das bedeutet eine Verdoppelung des Wohngeldes. Es steigt von durchschnittlich rund 180 Euro pro Monat (ohne Reform) auf rund 370 Euro pro Monat.

Zusätzlich wird eine dauerhafte Heizkostenkomponente die steigenden Heizkosten dämpfen. Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, wird es auch eine Klimakomponente geben. Sie ist als Zuschlag auf die Höchstbeträge der Miete oder Belastung ausgestaltet. Die Komponenten zu Heizkosten und Klima sind bewusst als Pauschalen konzipiert, um die Verwaltung zu vereinfachen und Anreize zum Energiesparen zu erhalten. Die Reform trägt zudem veränderten regionalen Mietniveaus Rechnung durch eine Neuzuordnung der Gemeinden und Kreise zu den Mietenstufen.

Die Kosten der Wohngeldreform 2023 werden je zur Hälfte von Bund und Ländern getragen. Das Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrates und soll zum 1. Januar 2023 in Kraft treten.

Beurteilung Wohnungswirtschaft
Mit Blick auf die Zeit nach Einführung eines Gaspreisdeckels begrüßt die Wohnungswirtschaft die Einführung eines Heizkostenzuschusses II. Mit der Verabschiedung eines Bundesgesetzes allein ist das Geld aber noch lange nicht bei den Bürgerinnen und Bürgern angekommen. Die Wohngeldstellen müssen auf den Aufgabenzuwachs personell und inhaltlich vorbereitet werden. Ansonsten verzögert sich die Auszahlung allein aufgrund der vorzunehmenden Programmierung um mehrere Monate. Die Höhe des Heizkostenzuschusses sollte zudem dynamisch ausgestaltet werden, da die Heizkosten angesichts der unvorhersehbaren Energie- und insbesondere Gaspreispreisentwicklung sehr variabel sind. Das Wohngeld-Plus-Gesetz kann mittelfristig ein wesentlicher Baustein sein, um auch mittlere Einkommensschichten zu entlasten.