Der Bundesrat hat am 16. September 2022 einer Regierungsverordnung zugestimmt, die mittelfristig wirksame Maßnahmen zur Sicherung der Energieversorgung in der aktuellen Gaskrise vorgibt. Die Verordnung tritt bereits am 1. Oktober 2022 in Kraft. Die Verordnung verpflichtet Gebäudeeigentümer in den nächsten beiden Jahren neben Maßnahmen zur Heizungsprüfung und -optimierung auch zur Durchführung eines hydraulischen Abgleichs bei Heizungen in Mehrfamilienhäusern. Die sozial orientierte Wohnungswirtschaft hatte im Vorfeld der Abstimmung eindringlich vor massivem finanziellen und personellen Aufwand bei nur geringer Energiespar-Wirkung und dem Liegenbleiben weit wichtigerer Maßnahmen gewarnt (siehe vdw aktuell 19/2022 und GdW-Stellungnahme zum Entwurf der EnSimiMaV).

1. Heizungsanlagen prüfen und optimieren
Die Verordnung verpflichtet Gebäudeeigentümer und -eigentümerinnen in den nächsten beiden Jahren, Maßnahmen zur Verbesserung erdgasbetriebener Heizungsanlagen in ihren Gebäuden zu treffen. Sie müssen unter anderem ihre Heizungseinstellungen prüfen und ggf. optimieren. Gaszentralheizungen in größeren Gebäuden müssen hydraulisch abgeglichen, technisch veraltete, ineffiziente Heizungspumpen ausgetauscht werden.

2. Energieeffizienz steigern
Unternehmen sind verpflichtet, solche Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz unverzüglich umzusetzen, die im Rahmen von Energie- und Umweltmanagementsystemen sowie Energieaudits als wirtschaftlich identifiziert wurden. Die Wirtschaftlichkeit ist dann gegeben, wenn sich – begrenzt auf einen Zeitraum von höchstens 15 Jahren – bei der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung nach maximal 20 Prozent der Nutzungsdauer ein positiver Kapitalwert ergibt. Die Pflichten gelten nicht für Unternehmen, deren Gesamtenergieverbrauch innerhalb der letzten drei Jahre im Durchschnitt weniger als 10 Gigawattstunden pro Jahr betrug.

3. Geltung für zwei Jahre
Die Verordnung soll am 1. Oktober 2022 in Kraft und zum Ablauf des 30. September 2024 automatisch wieder außer Kraft treten.

Beurteilung Wohnungswirtschaft
Die am 16.09.2022 vom Bundesrat verabschiedete Pflicht zum hydraulischen Abgleich bei Heizungen in Mehrfamilienhäusern ist aufwändig, teuer und dabei nahezu wirkungslos. Sie hat zur Folge, dass in den kommenden beiden Jahren Milliarden Euro für eine extrem aufwändige Maßnahme investiert werden müssen, die am Ende maximal 2 bis 3 Prozent Energieeinsparung bringt.

Die Verordnung ist damit nicht nur eine gigantische Geldvernichtungsmaschine, sondern sie bewirkt auch, dass viele sinnvolle Maßnahmen zur energetischen Verbesserung von Gebäuden liegen bleiben werden. Denn für einen Heizungsaustausch oder Umstieg auf Wärmepumpen oder Blockheizkraftwerke fehlen dann die ohnehin schon knappen Handwerkskapazitäten. Dabei wären diese Maßnahmen viel wichtiger, damit wir uns schneller von russischem Gas unabhängig machen.

Der in der Verordnung vorgesehene hydraulische Abgleich kann nach Einschätzungen aus der Sanitär-Fachbranche für alle betroffenen Wohnungen frühestens in 10 bis 15 Jahren umgesetzt werden. Allein die Fachplanungen sind schon nicht zu bewältigen. Rund sieben Millionen Wohnungen mit Gaskessel in Gebäuden ab sechs Wohneinheiten müssen einzeln begangen und die Heizungen neu geregelt und überprüft werden. Dieser Aufwand ist absolut unverhältnismäßig. Denn das können keine Schornsteinfeger übernehmen, sondern es werden Ingenieure und spezialisierte Heizungsmonteure benötigt, von denen es viel zu wenige gibt. Die Kosten belaufen sich auf rund 1.000 Euro pro Wohnung.

Weiterführende Links:

Die Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung EnSimiMaV finden Sie hier: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/E/ensimimav.pdf?__blob=publicationFile&v=6