Am 16. September 2022 hat der Bundesrat dem Gesetz zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung vor Covid-19 zugestimmt. Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz bereits am 8. September 2022 verabschiedet. Das Gesetz wird am 24. September 2022 in Kraft treten. Die darin enthaltenen Rechtsgrundlagen für Schutzmaßnahmen werden vom 1. Oktober 2022 bis 7. April 2023 gelten.

Das Gesetz sieht u. a. in § 28b IfSG Anschlussregelungen für Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung der COVID-19-Pandemie vor, unabhängig von der Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite. Dazu zählen bundesweit geltende Schutzmaßnahmen, wie z. B. die Maskenpflicht in Fernverkehrszügen sowie Test- und Maskenpflichten in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Arztpraxen. Darüber hinaus enthält § 28b IfSG Ermächtigungsgrundlagen für die Länder. Damit können diese weitere verschärfte Regelungen erlassen, wenn dies zur Gewährleistung der Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems oder der sonstigen kritischen Infrastruktur erforderlich ist.

Hier finden Sie ein GdW-Rundschreiben, in dem das Gesetz mit seinen für die Wohnungswirtschaft wesentlichen Regelungen vorgestellt wird.