Mit der vdw aktuell 15/2022 und der GdW Information 164 haben wir zur rechtlich zulässigen Temperatur in Wohngebäuden und zum Umgang mit Vorauszahlungen informiert. Inzwischen liegt eine aktuelle Rechtsposition vom Bundesverband GdW und den Regionalverbänden vor. Schwerpunkt ist der aktuelle Diskussionsstand nach Inkrafttreten der Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen (Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung – EnSikuMaV). Das Schreiben finden Sie hier zum Download.

Inhalt:

  •  Informationen zur Raumtemperatur in Wohngebäuden und
  • zur einseitigen Anpassung der Betriebskostenvorauszahlung

In Ergänzungen zu dem GdW-Schreiben gibt es drei Anlagen mit Muster-Formulierungen für

  • die einseitige Anpassung der Betriebskostenvorauszahlungen
  • die Anpassung der Betriebskostenvereinbarung durch Vereinbarung
  • und eine Ratenzahlungsvereinbarung.

Die Muster-Formulierungen finden Sie hier.