Ab dem 01.10.2022 gilt in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn von 12 Euro brutto pro Stunde. Damit steigt ab Oktober auch die Verdienstgrenze für Minijobs auf 520 Euro (zurzeit: 450 Euro). Zudem hebt der Gesetzgeber die Verdienstgrenze für Midijobs (Übergangsbereich) auf 1.600 Euro an (zurzeit: 1.300 Euro).
Bitte beachten Sie die Übergangsregelung (Bestandsschutzregel) für Midijobber:
- Beschäftigte, die mehr als 450 Euro, aber nicht mehr als 520 Euro verdienen, sind im Zeitraum vom 01.10.2022 bis zum 31.12.2022 weiterhin sozialversicherungspflichtig.
- Arbeitnehmer in diesem Gehaltssegment können sich jedoch auf Antrag von der Versicherungspflicht befreien lassen. Der Befreiungsantrag ist beim Arbeitgeber schriftlich einzureichen. Dieser leitet den Antrag an die jeweilige Krankenkasse oder die Arbeitsagentur weiter und nimmt ihn zu den Entgeltunterlagen.
- Ab dem 01.01.2023 sind Arbeitnehmer, die zwischen 450,01 Euro und 520 Euro verdienen, als geringfügig Beschäftigte umzuschlüsseln.
Die Versicherungspflicht in der Rentenversicherung ist von der oben genannten Übergangsregelung ausgenommen. Minijobber mit einem Verdienst bis 520 Euro werden ab dem 01.10.2022 als geringfügig Beschäftigte rentenversicherungspflichtig sein – falls sie sich nicht von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen.