Am 24.8.2022 hat die Bundesregierung die Kurzfristenergiesicherungsverordnung (EnSikuMaV ) beschlossen. Die Verordnung ist zum 01.09.2022 in Kraft getreten. Sie gilt für einen Zeitraum von zunächst sechs Monaten bis zum 28.02.2023. Der Bundesverband GdW hat zur Umsetzung der Verordnung in der Wohnungswirtschaft die GdW-Information 165 erstellt. Die EnSikuMaV macht Vorgaben für die Energieeinsparung in öffentlichen Nichtwohngebäuden, erlaubt Mietern und privaten Nichtwohngebäuden bestimmte Temperaturabsenkungen und verpflichtet Wärme- und Gaslieferanten, ihren Endkunden bestimmte Informationen mitzuteilen. Gebäudeeigentümer werden verpflichtet, diese Informationen an die Mieter weiterzuleiten. Für Gebäude mit mindestens 10 WE sind diese Informationen zusätzlich entsprechend den Verbräuchen jeder Wohneinheit spezifisch aufzubereiten. Sie finden die GdW-Information im Mitgliederbereich: Link

Aufgrund der Kürze der Zeit gibt es keine abschließend geklärten Wege zur Umsetzung der Verordnung. In der GdW-Information werden praktikable Wege zur Umsetzung vorgeschlagen, die sich an der Zielsetzung der Verordnung orientieren.