Am 01.09.2022 ist die Kurzfristverordnung zum Energiesparen (EnSikuV) in Kraft getreten. Während für Arbeitsräume in öffentlichen Gebäuden Höchsttemperaturen festgeschrieben werden (§ 6 EnSikuV), sieht die Verordnung für den Bereich der Privatwirtschaft sog. Mindesttemperaturwerte in Arbeitsräumen vor. Hierzu wurden die in der Regel für Arbeitsstätten ASR A3.5 Tabelle 1 in Abhängigkeit von der Arbeitsschwere und der Körperhaltung fixierten Mindestwerte für Lufttemperaturen vorübergehend um je 1 Grad Celsius abgesenkt (§ 12 EnSikuV).
In Anknüpfung an die Tätigkeit betragen die Mindestwerte der Lufttemperaturen in Arbeitsräumen ab dem 01.09.2022:
– für körperlich leichte und überwiegend sitzende Tätigkeit 19 Grad,
– für körperliche leichte Tätigkeit überwiegend im Stehen oder Gehen 18 Grad,
– für mittelschwere und überwiegend sitzende Tätigkeit 18 Grad,
– für mittelschwere Tätigkeit überwiegend im Stehen oder Gehen 16 Grad,
– für körperlich schwere Tätigkeit 12 Grad.
Während im öffentlichen Bereich somit auch ein Unterschreiten der genannten Temperaturgrenzen möglich ist – im öffentlichen Bereich sind bei körperlich leichten und überwiegend sitzenden Tätigkeiten auch Temperaturen unter 19°, also auch 17° oder 18° möglich – haben private Arbeitgeber diese Möglichkeit der Energieeinsparung nicht.
Ein Unterschreiten der Mindestwerte für Lufttemperaturen für Arbeitsräume in Arbeitsstätten (§ 12 EnSikuV) stellt einen Verstoß gegen die Vorgaben der EnSikuV dar. Rechtlich umstritten ist allerdings, ob ein Verstoß gegen die EnSikuV gemäß § 15 Abs. 1 Nr. 1a) i.V.m. § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Energiesicherungsgesetz (EnSiG) als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Teilweise wird nachvollziehbar vertreten, dass ein Unterschreiten der Mindestwerte für Lufttemperaturen für Arbeitsräume in Arbeitsstätten nicht als Ordnungswidrigkeit geahndet werden kann, da die EnSikuV selbst keine Bußgeldandrohung enthält und auch nicht ausdrücklich auf § 15 Abs. 1 Nr. 1 EnSiG verweist. Sobald sich insoweit eine Klarstellung ergibt, werden wir Sie hierüber zeitnah informieren.