Die Bayerische Staatsregierung hat am 02.08.2022 einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes beschlossen. Der fortschreitende Klimawandel und die Herausforderungen bei der Energieversorgung machen es notwendig, alle Potenziale beim Energiesparen und zusätzlichem Erzeugen von Energie zu nutzen. Denkmalschutz und -pflege können dazu einen wertvollen Beitrag leisten. Erneuerbare Energien sollen zukünftig besser genutzt und Denkmäler leichter energetisch verbessert werden – fachlich verträglich und verantwortbar.

Die Neuerungen im Bayerischen Denkmalschutzgesetz sollen einen erleichterten Einsatz erneuerbarer Energien im Denkmalbereich ermöglichen. Zielsetzung ist eine deutliche Erhöhung von Photovoltaik-, Solar- und Geothermie-Anlagen, die den Anforderungen von Denkmalschutz und Klimaschutz Rechnung tragen. Zudem sind weitgehende Lockerungen bei der Errichtung von Windenergieanlagen in der Nähe von Denkmälern vorgesehen.

Der Verband bayerischer Wohnungsunternehmen begrüßt die Novelle des Denkmalschutzgesetzes. Die Wohnungswirtschaft braucht die Energiewende im Wohnungsbestand. Die Novelle öffnet den Weg für Photovoltaikanlagen auf denkmalgeschützten Wohnhäusern. Bei den Wohnungsgenossenschaften und kommunalen Wohnungsunternehmen gibt es viele Bestandsgebäude mit Denkmal- oder Ensembleschutz.

Wir werden Sie weiter über das Gesetzgebungsverfahren informieren.