Nach Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt ist am 27. Juli 2022 das Gesetz zur Einführung virtueller Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften und Änderung genossenschafts- sowie insolvenz- und restrukturierungsrechtlicher Vorschriften in Kraft getreten.

Damit ist auch die gesetzliche Neuregelung zur Zulässigkeit alternativer Formen der Generalversammlung bei Genossenschaften ebenfalls in Kraft getreten, über die wir Sie mit der vdw aktuell 16/2022 informiert haben. Die rechtlichen Einzelheiten zur Einführung virtueller Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften finden Sie hier.

Bis zum 31. August 2022 gelten parallel weiterhin die Regelungen im Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (GesRuaCOVBekG), soweit nicht hier anderslautende Regelungen enthalten sind, die insoweit vorgehen.