Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz BMWK hat am Abend des 26.07.2022 völlig überraschend und ohne Vorankündigung eine Verschlechterung der bisherigen BEG-Gebäudeförderung verkündet (wir berichteten per E-Mail), die bereits am 28.07.2022 in Kraft trat. Die Verbände wurden weder direkt noch vorab informiert.
Seit dem 28.07.2022 gilt:
Änderungen in der Neubauförderung
– Reduzierung des Kreditbetrages für Wohngebäude (261): Der maximale Kreditbetrag für das Effizienzhaus 40 NH wird von 150.000 Euro auf 120.000 Euro pro Wohneinheit abgesenkt.
– Absenkung der Fördersätze: Der Tilgungszuschuss für das EH 40 NH wird von 12,5% auf 5% reduziert.
Änderungen in der Sanierungsförderung
– Für Effizienzhäuser fällt die Zuschussförderung weg (BEG Wohngebäude – Zuschuss Effizienzhaus (461)), es können nur noch Kredite mit Tilgungszuschuss beantragt werden.
– Einstellung der Effizienzhaus-Stufe 100: Die Förderung für das EH 100 wird eingestellt. Die Einstellung betrifft konkret EH 100 und EH 100 EE.
– Reduzierung der Fördersätze: Die Tilgungszuschüsse für die Sanierung zum Effizienzhaus werden abgesenkt und im Gegenzug eine Zinsvergünstigung gewährt.
Die Höhe des Tilgungszuschusses beträgt für:
– EH 40: 20% (bisher 45%)
– EH 55: 15% (bisher 40%)
– EH 70: 10% (bisher 35%)
– EH 85: 5% (bisher 30%)
– EH Denkmal: 5% (bisher 25%)
Bei Erreichen einer „Effizienzhaus EE”-Klasse erhöht sich der jeweils anzusetzende Prozentwert wie bisher um 5%.
Beurteilung:
Damit setzt das BMWK bei dem seit Jahresanfang herrschenden Förder-Fiasko noch einen obendrauf – das ist eine große Katastrophe für das Engagement der sozial orientierten Wohnungsunternehmen für den Klimaschutz. Neben dem Vertrauensverlust und der Planungsunsicherheit macht der Wegfall der Zuschussförderung und die Reduzierung der Tilgungszuschüsse die BEG-Förderung für Wohnungsunternehmen unattraktiv. Die Folge ist, dass Klimaschutzinvestitionen unterbleiben werden oder nur über höhere Mieten refinanziert werden können.