Im Rahmen des „Sommerpakets” wurde die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) verabschiedet (siehe vdw aktuell 16/2022). Aus Sicht der Wohnungswirtschaft war der intensive Austausch mit der Bundesregierung und den Bundestagsfraktionen hierzu erfolgreich. Es wird – ganz im Sinne effizienten Klimaschutzes – für Neubauten nur der Primärenergiebedarf auf EH55-Niveau verschärft, der Wärmeschutz verbleibt auf dem gegenwärtigen Niveau. In den Verhandlungen wurde zuvor lange gefordert, den Wärmeschutz zu verschärfen. Eine ausführliche Beurteilung aus Sicht der Wohnungswirtschaft finden Sie in einem GdW-Rundschreiben hierzu (Download) in dem auch erläutert wird, weshalb auf diesem Wege der effizientere Klimaschutzweg beschritten wurde und wie Sie sich auf die neue Situation einstellen können.

Die wichtigsten Punkte aus Sicht der Wohnungswirtschaft sind:

  • Das GEG wird zum 01.01.2023 geändert. Es wird für Neubauten nur der Primärenergiebedarf auf EH 55-Niveau verschärft, der Wärmeschutz verbleibt beim gegenwärtigen Niveau. Diese Änderung erfolgte erst im parlamentarischen Verfahren. Sie setzt wohnungswirtschaftliche Forderungen um und ist ganz im Sinne des effizienten Klimaschutzes. Weitere Änderungen sind vorteilhaft und werden im GdW-Schreiben erläutert.
  • Das EEG erhöht die Überschuss-Einspeisevergütung und führt einen weiteren Zuschlag bei Volleinspeisung ein. Für Mieterstrom fällt die 100 kW-Grenze. Es gibt Neues zur Anlagenzusammenfassung.
  • Die seit 01.07.2022 ausgesetzte EEG-Umlage wird für Letztverbraucher endgültig abgeschafft und vom Bund übernommen.
  • Das Energiefinanzierungsgesetz stellt Wärmepumpenstrom und Strom, aus dem grüner Wasserstoff gemacht wird, von der KWKG-Umlage und der Offshore-Umlage frei.
  • Das EnWG regelt die Vereinbarung reduzierter Netzentgelte für netzdienlich abschaltbare Lasten, wie Wärmepumpen, Nachtspeicherheizungen und nicht öffentliche Ladestationen.
  • Im KWKG bleibt die Streichung der Förderung von Strom aus Biomethan trotz massiver Gegenwehr der Verbände, auch der BID, erhalten.

Zu den Änderungen im Energiesicherungsgesetz [EnSiG (Preisanpassungsrecht und mögliche Vorschriften zur Energieeinsparung] haben wir bereits ausführlich informiert. Das EnSiG ist als einziges Gesetz des beschlossenen Paketes bereits im BGBl. veröffentlicht und am 12.07.2022 in Kraft getreten.