Am 01.08.2022 tritt das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1152 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.06.2019 über transparente und vorhersehbar Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union im Bereich des Zivilrechts und zur Übertragung von Aufgaben an die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau in Kraft.
Durch die Neuregelungen ergeben sich Änderungen in verschiedenen arbeitsrechtlichen Gesetzen, die auch in der Immobilienwirtschaft beachtet werden müssen. Das betrifft das Nachweisgesetz (NachwG), das Berufsbildungsgesetz (BBiG), das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG), die Gewerbeordnung (GewO) und das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG). Der folgende Leitfaden und die Synopse stellen die für die Immobilienwirtschaft wichtigen Änderungen auf Grundlage der aktuellen Erkenntnisse dar.
Vom AGV Arbeitgeberverband der Deutschen Immobilienwirtschaft eV gibt es zur Umsetzung des Arbeitsbedingungengesetzes eine Arbeitshilfe.