Wohnungsunternehmen in privatrechtlicher Rechtsform sind inzwischen stets verpflichtet, den oder die sogenannten wirtschaftlich Berechtigten an das Transparenzregister zu melden (vgl. vdw aktuell 12/2022). Für GmbH’s und eG’s ist die Übergangsfrist zur Meldung an das Transparenzregister am 30.6.2022 ausgelaufen. Sollte eine Eintragung im Transparenzregister bisher noch nicht erfolgt sein, gilt dies als Ordnungswidrigkeit im Sinne des Geldwäschegesetzes; diese ist – für die bisher von der Mitteilungsfiktion erfassten Unternehmen – mit zeitlicher Verzögerung ab dem 30.6.2023 bußgeldbewehrt.
Die Meldung an das Transparenzregister hat unter der Internet-Adresse https://www.transparenzregister.de/ zu erfolgen. Um die Mitteilung zur Eintragung von wirtschaftlich Berechtigten zu vereinfachen, bietet das Register einen Einreichungsassistenten an.
Sofern Sie diese Meldung nicht selbst vornehmen wollen, so übernimmt alle damit zusammenhängenden Vorgänge auch die VdW Bayern Treuhand. Bei Fragen können Sie sich gerne an Frau von Strenge unter der Tel.-Nr. 089 / 290020-627 bzw. unter der E-Mail-Adresse stephanie.von-strenge@vdwbayern.de wenden.
Die Anforderungen zum Transparenzregister sind im Einzelnen in einer Arbeitshilfe im Mitgliederbereich unter Downloads/Wirtschaftsprüfung nachzulesen: Link