Im Ergebnis der parlamentarischen Beratungen des Bundeshaushalts 2022 werden zur Anpassung der urbanen Räume an den Klimawandel über den Klima- und Transformationsfonds insgesamt 176 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Ziel des Programmes ist es, den Folgen des Klimawandels und den damit einhergehenden zunehmenden Wetterextremen wie Starkregen, Überschwemmungen und Hitzewellen durch Anpassungsmaßnahmen der Städte und Gemeinden aktiv zu begegnen. Dabei geht es um Investitionen in Vegetation oder Bauten, mit denen urbane Grün- und Freiflächen in ihrer Vitalität und Funktionsvielfalt erhalten und weiterentwickelt werden.

Dazu zählen:

  • die Vernetzung von Grün- und Freiräumen,
  • der Erhalt und die Umgestaltung großräumiger (kulturhistorisch) bedeutsamer Parkanlagen,
  • die gezielte Ergänzung mit wohnortnahen Freiräumen in klimatisch defizitären Stadträumen (Klimaoasen),
  • die großräumige Umgestaltung von Verkehrsräumen, Stadtplätzen, Brachflächen,
  • die Umsetzung von Schwammstadtkonzepten zur Erhöhung des Regenwasserrückhalts, der Verdunstungsleistung, der Grundwasserneubildung und der Wasserverfügbarkeit auch unter Nutzung von Grauwasser.

Städte und Gemeinden können bis zum 15. Oktober 2022 ihre Projekte beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) einreichen. Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages wird über die Projektauswahl entscheiden. Die Mittel stehen für den Förderzeitraum 2022 bis 2025 zur Verfügung. Der Bund übernimmt 85% der Kosten. Mindestens 10% der Kosten müssen die Kommunen selbst tragen. Die Mindesthöhe der zu beantragenden Fördersumme beträgt 1 Millionen Euro. Damit sollen vor allem Projekte mit überdurchschnittlichem Investitionsvolumen und hohem Innovationspotenzial gefördert werden.

Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/forschung/aufrufe/aktuelle-meldungen/anpassungurbaner-raeume-an-klimawandel.html