Das am 08.07.2022 im Bundesrat beschlossene Energiepaket umfasst fünf Gesetzesnovellen rund um den Ausbau erneuerbarer Energien und damit im Zusammenhang stehende Beschleunigungen auch beim Netzausbau. Diese fünf Novellen sind:

  • Die Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) verankert die neuen Ausbau- und Mengenpfade und legt Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele fest.
  • Die Novelle des Windenergie-auf-See-Gesetzes (WindSeeG) erhöht die Ausschreibungsmengen für Offshore-Wind und gestaltet das Förderregime abhängig von den Flächenarten neu, um den Ausbau wesentlich zu beschleunigen.
  • Mit dem „Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land“ (WindBG und BauGB) werden die Vorgaben aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt, zwei Prozent der Bundesfläche für die Windenergie an Land bereitzustellen.
  • Eine weitere Beschleunigung und Vereinfachung der Genehmigungsverfahren wird mit einer Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) erreicht.
  • Im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) werden vor allem Maßnahmen zur Netzausbaubeschleunigung (NABEG) gesetzlich geregelt – sowohl im Übertragungs- als auch im Verteilnetz.

Neben den 5 Gesetzen zum Erneuerbaren- Ausbau gibt es zwei weitere große Novellen, die der Stärkung der Vorsorge dienen:

  • Um in der Stromerzeugung Gas einzusparen, gibt das Ersatzkraftwerkebereithaltungsgesetz (EKBG) der Bundesregierung verschiedene Möglichkeiten, Gaskraftwerke aus dem Markt zu drängen.
  • Änderungen im Energiesicherungsgesetz (EnSiG) erweitern den Instrumentenkasten, um auf eine Zuspitzung der Lage auf dem Gasmarkt vorbereitet zu sein (siehe nächster Artikel).