Am 01.12.2021 trat das neue Telekommunikationsgesetz (TKG) in Kraft. Die für Wohnungsunternehmen wichtigste Änderung: Die Kosten des Unternehmens für die Versorgung der Mieter mit TV-Signalen und -diensten (Betrieb von Gemeinschafts-Antennenanlage) sowie für die Bereitstellung von Breitband-Internet über eigene Verteilanlagen können ab dem 1. Juli 2024 nicht mehr über § 2 Nr. 15 a) / 15 b) BetrKV umgelegt werden. Für Anlagen und Netze, die nach 01.12.21 errichtet werden, entfällt die Umlagefähigkeit sofort. Damit Wohnungsunternehmen auch künftig ihre laufenden Betriebskosten in diesen Bereichen refinanzieren können, müssen Sie jetzt handeln. Es gilt, sich einen Überblick über bestehende Verträge mit Netzbetreibern und Mieter zu verschaffen, Handlungsoptionen zu prüfen und neue Vereinbarungen zu treffen, die auch künftig die Abrechnung der durch das eigene Unternehmen erbrachten Leistungen ermöglichen.
Im Rahmen unserer Fachveranstaltung WohWi Zur Sache am Montag, 18. Juli 2022 möchten wir Ihnen von 10:00 bis 12:00 Uhr (per ZOOM-Meeting) die wichtigsten Informationen für Ihre Entscheidungsfindung an die Hand geben und Möglichkeiten zur zukünftigen Finanzierung von TV- und Breitbandangeboten vorstellen.
Referenten:
Dr. Claus Wedemeier, Leiter des Referats Digitalisierung und Demographie, GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen, Berlin
Volker Hoess, Mitglied der Geschäftsleitung
FIDENTIA Wärmemessdienst & Kabelservice GmbH, Eine Gesellschaft aus der Unternehmensgruppe der Joseph-Stiftung, Bamberg
Hier geht’s zur Anmeldung:
https://www.vdwbayern.de/kalender/wohwi-zur-sache-umsetzung-der-tkg-novelle/