Am 7. Juni 2022 erzielten das Parlament, der Rat und die Europäische Kommission eine Einigung über die Richtlinie „Women On Boards”, die die Chancengleichheit in den Führungsgremien von börsennotierten Unternehmen in der EU gewährleisten soll. Der Schwellenwert soll bei 250 Beschäftigten liegen.
Kern der Einigung auf europäischer Ebene ist, dass mindesten 40% der nicht geschäftsführenden Vorstandspositionen oder 30% aller Vorstandspositionen von Frauen besetzt sein sollen. Gibt es zwei Bewerber unterschiedlichen Geschlechts mit gleichen Qualifikationen, so ist der weiblichen Bewerberin der Vorzug zu geben. Weiter müssen die Unternehmen den zuständigen Behörden einmal im Jahr detaillierte Informationen über die erreichten Ziele vorlegen. Werden diese nicht erreicht, müssen Firmen darlegen, welche Maßnahmen sie unternehmen werden, um die Defizite auszugleichen. Anlass der Richtlinie ist, dass trotz der Fortschritte bei der Gleichstellung von Frauen und Männern in den Unternehmensvorständen in der EU noch immer eine Unterrepräsentanz von Frauen in Führungspositionen festzustellen ist.
Der Vorschlag wurde von der Europäischen Kommission erstmals im Jahr 2012 vorgelegt. Nach zehn Jahren einigten sich die Minister für Beschäftigung und Soziales im März dieses Jahres auf einen Standpunkt zu der Richtlinie.
Die Richtlinie muss nunmehr im Gesetz- und Verordnungsblatt der Europäischen Union verkündet werden. Danach haben die Mitgliedsstaaten, also auch die Bundesrepublik Deutschland, zwei Jahre Zeit, die Richtlinie umzusetzen. Die Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht wird demnach für 2024 erwartet. Für Unternehmen, die die Zielvorgaben, die bis zum 30. Juni 2026 erreicht werden müssen, nicht einhalten, werden spezifische Sanktionen verhängt, die dem jeweiligen Unternehmen angemessen sind.
Über den weiteren Verlauf der Beratungen werden wir Sie informieren.