Nach dem derzeitigem Stand laufen die „Corona-Sonderregelungen” nach dem Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (COVMG) am 31. August 2022 aus. Wir wissen aktuell nicht, ob die „Corona-Sonderregelungen” über den 31. August 2022 hinaus verlängert werden oder es zumindest für die Durchführung von Generalversammlungen und Vorstands- und Aufsichtsratssitzungen eine entsprechende Anschlusslösung im Genossenschaftsgesetz gibt.

Vor diesem Hintergrund zeigt der Fachausschuss Recht des GdW in einem Rundschreiben zu den einzelnen Themenkreisen auf, welche Folgerungen aus dem Auslaufen der „Corona-Sonderregelungen” am 31. August 2022 nach Einschätzung des GdW-Fachausschusses Recht resultieren.

Das Rundschreiben finden Sie im Mitgliederbereich unserer
Website unter GdW-Informationen