Die eklatante Steigerung von Preisen für Baustoffe, ausgelöst durch den Krieg in der Ukraine, ist ein derzeit gleichermaßen beherrschendes, wie bedrückendes Thema in der Medienlandschaft, und stellt die Wohnungsunternehmen im Rahmen der praktischen Durchführung von Bauvorhaben, gleich, ob in Form von Instandhaltungsmaßnahmen, Modernisierungen oder dem Neubau, vor erhebliche Herausforderungen.
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hat hierzu für den Bereich der öffentlichen Ausschreibungen auf Bundesebene eine interne Verwaltungsanweisung für die Bundesbehörden erlassen. Diese kann gegebenenfalls auch als „Orientierungshilfe“ für die private Wirtschaft im Sinne einer „Erst-Einschätzung“ der Rechtslage herangezogen werden. Themen sind u.a. Stoffpreisgleitklauseln für Betriebsstoffe, neue Vergabeverfahren, laufende Vergabeverfahren, Anpassungen in bestehenden Verträgen, die Verlängerung von Vertragslaufzeiten sowie das altbekannte Thema einer „Störung der Geschäftsgrundlage“ nach § 313 BGB.
Wichtig ist: Es handelt sich nicht um ein Gesetz oder um die Darstellung einer zwingend richtigen juristischen Behandlung der aufgeworfenen Themen auch außerhalb der Anordnungskompetenz des Bundesministeriums. Da die Rechtsprechung an die Exekutive (Verwaltung) nicht gebunden ist, kann es daher auch zu abweichenden Auffassungen kommen. Aber eine gute Grundlage für die Prüfung der eigenen rechtlichen Situation ist hiermit jedenfalls gegeben.
Die Ausführungen des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen finden Sie hier: Link unter Verschiedenes.