Bereits am 09.03.2022 wurden die Richtlinien für das Bayerische Modernisierungsprogramm (BayModR) vom Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr im Bayerischen Ministerialblatt bekannt gemacht.

Mit dem bayerischen Modernisierungsprogramm werden neben energetischen Maßnahmen und Maßnahmen zur Minderung von CO2-Emissionen:
– Energie- und Wassereinsparung (Schonung von Ressourcen),
– Minderung von Treibhausgas-Emissionen infolge einer Modernisierung,
– Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien, auch Modernisierungen des Gebäudebestand mit dem Ziel:
– Erhöhung des Gebrauchswerts von Wohnraum,
– Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältnisse,
– Anpassung von Wohnraum an die Bedürfnisse älterer Menschen,
– Erhaltung und Wiederherstellung der städtebaulichen Funktion älterer Wohnviertel
gefördert.

Mietpreis- und Belegungsbindung
Durch die Inanspruchnahme der Förderung gehen ein allgemeines Belegungsrecht und eine Mietpreisbindung zur Sicherstellung einer sozialverträglichen Miete nach der Modernisierung einher. Für nach Abschluss der Modernisierungsmaßnahmen neu zu vermietende Wohnungen besteht in Abhängigkeit von der Konditionsbindung des Förderdarlehens für die Dauer von 10 oder 20 Jahren ein allgemeines Belegungsrecht für Haushalte, deren Gesamteinkommen die höchstzulässige Einkommensgrenze nach Art. 11 Abs. 1 Bayerisches Wohnraumförderungsgesetz (BayWoFG) nicht übersteigt.

Art der Förderung
Die Förderung erfolgt als Projektförderung der Gesamtmaßnahme durch Zuschüsse und ein zinsgünstiges Kapitalmarktdarlehen der BayernLabo. Die Kosten von Modernisierungs- und Erneuerungsmaßnahmen sind bis zu 60% vergleichbarer Neubaukosten förderfähig. In bestimmten Fällen bis zu 75% vergleichbarer Neubau-
kosten.

Zwei Arten von Zuschüssen:
Die ergänzenden Zuschüsse heißen Zuschuss (Basis) und Zuschuss (Nachhaltigkeit).

Basis-Zuschuss
Der ergänzende Zuschuss (Basis) beträgt bis zu 200 Euro je m² Wohnfläche.

Nachhaltigkeits-Zuschuss
Neu ist, für besonders nachhaltige Vorhaben wird ein weiterer ergänzender Zuschuss (Nachhaltigkeit) in Höhe von ebenfalls bis zu 200 Euro je m² Wohnfläche gewährt.

Ein Vorhaben ist besonders nachhaltig, wenn es über seinen gesamten Lebenszyklus die Faktoren Ökonomie, Ökologie, technische Qualität und soziokulturelle Ansprüche miteinander in Einklang bringt. Dabei sollen insbesondere gesundheits- und umweltverträgliche Baustoffe und Bauprodukte verwendet werden, die energiearm produziert, beziehungsweise aus nachwachsenden, wieder verwendbaren Rohstoffen hergestellt wurden und von denen nachweislich keine schädlichen Auswirkungen auf Menschen und Umwelt ausgehen. Auf eine ressourcenschonende Verwendung ist zu achten.

Unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit werden insbesondere bauliche Maßnahmen verstanden:
– Bauteile und Anlagen zur Nutzung regenerativer Energien,
– Bauteile und Anlagen zur Speicherung von Energie aus regenerativen Quellen,
– Bauteile und Anlagen zur Herstellung einer Gebäudebegrünung,
– Bauteile und Anlagen, die zu einem besonders sparsamen Umgang mit Wasser beitragen,
– Barrierefreiheit im Wohnungsbestand.

Mit der energetischen Verbesserung des bestehenden Wohnraums muss ein energetischer Effizienzhaus-Standard nach der Bundesförderung für effiziente Gebäude erreicht werden.

Förderdarlehen
Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 100% der zuwendungsfähigen Kosten. Es ist bei der Umsetzung von energetischen Maßnahmen mit Investitionszuschüssen aus Programmen der BEG WG oder BEG EM kombinierbar.

Der aktuelle Zinssatz für die Darlehen – nominal und effektiv – kann bei der örtlich zuständigen Bewilligungsstelle und bei der BayernLabo (www.bayernlabo.de) erfragt werden. Die BayernLabo kann die Darlehen nur mit dem Zinssatz anbieten, der aufgrund der Kapitalmarktzinsentwicklung zum Zeitpunkt ihres Darlehensangebotes maßgeblich ist. Die Zinsfestschreibung erfolgt über 10 oder 20 Jahre. Die Darlehen sind nach zwei tilgungsfreien Jahren mit zunächst jährlich mindestens 1,5% zuzüglich ersparter Zinsen zu tilgen. Die Darlehenslaufzeit beträgt maximal 35 Jahre. Der Auszahlungskurs für die Darlehen beträgt 100%. Wird dem Zuwendungsempfänger neben dem Darlehen nach diesen Richtlinien ein nicht rückzahlbarer Investitionszuschuss aus den Programmen BEG WG oder BEG EM gewährt, ist eine einmalige Sondertilgung in Höhe von maximal dieses Investitionszuschusses zulässig.

Ihr Ansprechpartner beim VdW Bayern:
Patrik Zeitler: patrik.zeitler@vdwbayern.de; Tel.: 089 290020-436