Mit dem Klimaschutzgesetz wurde noch von der „alten“ Bundesregierung beschlossen, dass der Gebäudesektor bis 2030 seinen Treibhausgasausstoß um 65% gegenüber 1990 reduzieren muss. Die aktuelle Bundesregierung plant bereits weitere Verschärfungen.

Werden die Pläne umgesetzt – und davon ist aktuell auszugehen – dürfen ab 2025 keine neuen Öl- oder Gasheizungen mehr eingebaut werden. Selbst in Kombination mit einer Solarunterstützung können die erforderlichen 65% erneuerbarer Energie in der Regel nicht erreicht werden. Außerdem sind die Gas- und Ölpreise sind zuletzt enorm gestiegen.

Um die Klimaziele erreichen zu können, setzt die Bundesregierung vor allem auf Fernwärme. Dazu sollen die Fernwärmenetze deutlich ausgebaut und die Wärme-Erzeugung bis spätestens 2045 klimaneutral werden. In Städten wie München und Nürnberg kann bereits heute CO2-neutrale Fernwärme bezogen werden.

Unternehmen, welche sich bereits mit dem Klimapfad, also der sukzessiven Umrüstung ihres Bestandes auf klimaneutrale Energien beschäftigen, stehen aktuell vor folgendem Problem: Welche Bestandsobjekte können kurz-, mittel- oder langfristig (bis 2045) an ein Fernwärmenetz angeschlossen werden? Diese Informationen sind wichtig für die strategische Planung.

Die VdW Bayern Treuhand steht deshalb im Kontakt mit den Stadtwerken München (SWM) und Nürnberg (N-ERGIE), um das bestehende Interesse der Wohnungswirtschaft zu bündeln und koordiniert gegenüber den Versorgern aufzutreten.

Aus diesem Grund werden alle Unternehmen, welche Interesse an Fernwärmeanschlüssen für ihre Objekte in München bzw. Nürnberg haben, gebeten, ihr grundsätzliches Interesse mit einer E-Mail an wir-sprechen-klimaschutz@vdwbayern.de zu bekunden.
Die E-Mail sollte dabei bereits die Anzahl der möglichen Wirtschaftseinheiten und Wohnungen beinhalten. Konkrete Daten (Anschrift, geplantes Jahr der Umstellung etc.) werden in einem zweiten Schritt später erhoben.

Für die Aufwendungen und Koordinationsarbeiten kalkuliert die VdW Bayern Treuhand, sofern mindestens 5.000 Wohnungen zusammenkommen, mit netto 2,50 Euro je Wohnung.