Investitionskredit Kommunen um 250 Mio. Euro zur Unterbringung von Geflüchteten

Mit dem neuen Sonderprogramm „Flüchtlingseinrichtungen“ hat die KfW unter dem Dach des IKK Investitionskredit für Kommunen ein weiteres Hilfsprogramm eingerichtet. Im Rahmen des Sonderprogramms „Flüchtlingseinrichtungen“ werden alle Investitionen in den
– Neu- und Umbau,
– den Erwerb,
– die Modernisierung sowie
– die Ausstattung von Flüchtlingseinrichtungen finanziert.

Der Gesamtumfang des Programms umfasst 250 Mio. Euro und hat eine Laufzeit bis 31.12.2022. Eine Antragstellung für diese Sonderförderung kann daher nur bis zur Ausschöpfung des zur Verfügung stehenden Volumens, also längstens jedoch bis 30.12.2022 erfolgen. Es gilt ein Förderhöchstbetrag von 25 Millionen Euro pro Kommune. Die Sonderförderung für Kommunen ist mit einem Signalzins von minus 0,75% ausgestattet.

Ein Merkblatt der KfW mit Informationen finden Sie im Mitgliederbereich unserer Internetseite unter Downloads/KfW