In ihrem Koalitionsvertrag hat die Bundesregierung eine „faire Teilung” des CO2-Preises für das Heizen zwischen Vermietern und Mietern beschlossen. Nach Medienberichten hat sich die Bundesregierung inzwischen auf ein Stufenmodell mit sieben Stufen geeinigt.

Der Bundesverband GdW begrüßte in einem ersten Statement, dass zur Kostenverteilung beim CO2-Preis ein Stufenmodell auf den Weg gebracht werden soll. Damit werde der Vorschlag der sozial orientierten Wohnungswirtschaft aufgegriffen. Um mit dem CO2-Preis im Gebäudebereich eine echte Lenkungswirkung zu erzielen, braucht es eine doppelte Anreizwirkung: Für Mieter muss der Anreiz geschaffen werden, energieeffizient zu heizen, und für Vermieter der Anreiz, in klimaschonende Heizungssysteme sowie energetische Sanierungen zu investieren. Eine pauschale 50:50-Regelung kann das nicht lösen, und wäre ungerecht. Es braucht eine Differenzierung. Vermieter, die bereits energetisch modernisiert haben, müssen gegenüber denjenigen, die dies noch nicht getan haben, bessergestellt werden. Der öffentlich gewordene Vorschlag setzt auf eine Verteilung anhand von CO2-Emissionen. Das entspricht dem Energieverbrauch, wenn man nur auf einen Energieträger schaut, wirkt aber auf ölversorgte Gebäude stärker als auf gasversorgte.

Hintergrund
Der Koalitionsvertrag sieht bis 1. Juni eine Einigung zur Aufteilung des CO2-Preises vor. Sollte dies zeitlich nicht gelingen, werden die erhöhten Kosten durch den CO2Preis ab dem 1. Juni 2022 hälftig zwischen Vermietern und Mietern geteilt.