Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) hat am 17.01.2022 eine Prüfung (Aufsicht nach Art. 58 DS-GVO) zur Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben bei der Mietbewerbung („Selbstauskünfte von Mietinteressentinnen oder Mietinteressenten“) gestartet.

Im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgaben führt das BayLDA regelmäßig anlassbezogene und anlasslose Datenschutzprüfungen durch. Die Prüfung beinhaltet die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben bei der Mieterbewerbung und findet im Zuge von Stichprobenkontrollen statt. Zielgruppe laut dem bayLDA sind Immobilien- und Hausverwaltungen wodurch auch Wohnungsunternehmen betroffenen sein können. Sollte Ihr Unternehmen von der Prüfung des bayLDA betroffen sein, würden Sie hierzu Post vom bayLDA bekommen, inkl. einer Fristsetzung zur Beantwortung der Anfrage.

Die vom BayLDA in diesem Zusammenhang veröffentlichten Dokumente (Pressemitteilung, Informationsblatt, Anschreiben, Prüfbogen) sind unter: https://www.lda.bayern.de/de/kontrollen_stabsstelle.html abruf- bzw. einsehbar.

Daher sollten Sie nochmals Ihre Mieterselbstauskunft mit der Orientierungshilfe zur “Einholung von Selbstauskünften bei Mietinteressentinnen” Version 0.6, vom 30.01.2018 der Datenschutzkonferenz (DSK) abgleichen. Die Orientierungshilfe der DSK finden Sie unter: https://www.datenschutzkonferenz-online.de/media/oh/20180207_oh_mietauskuenfte.pdf

Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an den Fachbereich Datenschutz der Treuhandstelle für Wohnungsunternehmen in Bayern GmbH, unter: datenschutzberatung@vdwbayern.de oder
Tel.: 089 / 290020–0