Mit dem Wandel zu einer klimaneutralen Wirtschaft sowie der Mobilitätswende steigt die Bedeutung von Elektro- und Hybridelektrofahrzeugen. Bereits heute stellen Arbeitgeber immer mehr Elektro- und Hybridelektrofahrzeuge als Dienstfahrzeuge zur Verfügung. Zunehmend benötigen aber auch Arbeitnehmer in den Betrieben Lademöglichkeiten für ihre privaten Fahrzeuge.

Nicht zuletzt seit der Einführung der bis zum 31.12.2030 gültigen „Innovationsprämie“ werden künftig immer mehr Dienstwagen Elektro- oder Hybridelektrofahrzeuge sein. Zu prüfen ist insoweit, ob der geldwerte Vorteil eines solchen Fahrzeugs ebenso zu versteuern ist wie bei einem Dienstwagen mit Verbrennungsmotor. Bei Elektro- und Hybridelektrodienstwagen sind dabei verschiedene Emissions- und Reichweitengrenzen zu beachten. Von Bedeutung ist zudem die lohnsteuerliche Behandlung von Stromkosten für das Aufladen des Dienstwagens. Die Unternehmen müssen des Weiteren damit rechnen, dass künftig immer mehr Arbeitnehmer ihre privaten Elektro- und Hybridelektrofahrzeuge im Betrieb aufladen möchten.
Dadurch wird beispielsweise die lohnsteuerliche Behandlung von Ladestationen auf dem Betriebsgelände relevant. Außerdem bestehen Möglichkeiten der steuerlichen Förderung der Überlassung oder Übereignung von Ladevorrichtungen zur privaten Nutzung.

Die Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA) hat zu den im Zusammenhang mit der Elektromobilität stehenden komplexen lohnsteuerlichen Regelungen eine aktuelle Handreichung zusammengestellt. Sie finden die Handreichung im Mitgliederbereich unter Downloads/VdW Bayern-Informationen/Sonstiges.

Zudem veröffentlichte das Bundesministerium der Finanzen (BMF) am 05.11.2021 ein Anwendungsschreiben zur Nutzung von Elektro- und Hybridelektrofahrzeugen. Dieses enthält wichtige Regelung für die Bewertung des geldwerten Vorteils bei zur privaten Nutzung überlassenen Dienstwagen sowie den pauschalen Ansatz von Stromkosten als Betriebsausgabe: Download BMF-Schreiben

ilt die Ordnungsgemäßheit der Verwaltung gem. § 19 Abs. 2 Nr. 6 WEG als erfüllt.