Bei der Prüfung des Jahresabschlusses sind als Prüfungsnachweise auch Bestätigungen von außerhalb des Unternehmens stehenden Dritten einzuholen. Die am häufigsten zur Anwendung kommenden aktuellen Drittbestätigungsvorlagen (für Kreditinstitute, Rechtsanwälte und Steuerberater) finden Sie in elektronischer Form im Mitgliederbereich der VdW Bayern: Link