Derzeit erhalten wir gehäuft Fragen von Mitgliedsgenossenschaften, die sich auf die Änderung ihrer Satzung beziehen. Grund hierfür ist z.B., dass derzeit eine Satzungsänderung in der Genossenschaft beabsichtigt ist oder auch bereits in Angriff genommen wurde. Da die Erstellung eines Entwurfs der neuen Satzung erfahrungsgemäß eine Menge Arbeit macht, wollen wir darauf hinweisen, dass derzeit beim Bundesverband GdW eine neue Mustersatzung für Genossenschaften erarbeitet wird, die rechtlich auf dem neuesten Stand ist und die auch sonst zahlreiche Änderungen enthalten wird, die aus unseren Beratungen heraus als zweckmäßig angesehen werden.
Ganz wichtig aber sind die neu vorgesehenen Änderungen zur rechtssicheren Ermöglichung von virtuellen (einschließlich schriftlichen) Sitzungen des Vorstandes, des Aufsichtsrates und Mitgliederversammlungen. Derzeit sind diese virtuellen Sitzungen noch durch die „Covid-Sonderregelungen“ für Genossenschaften zulässig, diese Sonderregelungen laufen aber zum 31.8.2022 aus. Im Hinblick auf die unerfreulichen Erfahrungen mit dem Coronavirus sind entsprechende Satzungsregelungen mehr als sinnvoll.
Das Erscheinen der neuen Mustersatzung ist für das erste Quartal 2022 vorgesehen. Man sollte, auch wenn man schon mitten in der Erstellung eines Satzungsentwurfs steckt, überlegen, ob man die neue Mustersatzung abwarten will – sofern es nicht zwingende Gründe gibt, die eine zeitnahe Satzungsänderung erfordern. Wir werden unmittelbar nach Erscheinen der neuen Mustersatzung in der vdw aktuell hierüber informieren.