Leider erfüllt nicht jeder Mieter seine mietvertraglichen festgelegten Pflichten. Einer zahlt verspätet, ein anderer gar nicht. Was nun? Ignorieren, abmahnen, Mietverhältnis beenden? Was ist dabei alles vom Vermieter zu beachten?

Besondere Probleme bereitet die Abwicklung des Mietverhältnisses, wenn der Mieter stirbt und entweder eine weitere Person in der Wohnung wohnt oder ein Erbe vorhanden ist, der gerne in die Wohnung einziehen möchte. Welche Rechte stehen dem Erben zu? Und was kann der Vermieter noch von wem verlangen?
Schließlich gehört zur Abwicklung des Mietverhältnisses auch die Frage, welche Ansprüche dem Vermieter in Bezug auf Schönheitsreparaturen und Beschädigungen des Objektes noch zustehen, insbesondere nach den letzten Urteilen des Bundesgerichtshofes.

Inhalt:
– Kündigungsmöglichkeiten bei Zahlungsverzug (Nichtzahlung)
– Kündigungsmöglichkeiten bei verspäteter Zahlung
– Verstorbene Mieter: Eintrittsrecht, Fortsetzung mit dem Erben
– Schönheitsreparaturen: Wie ist der aktuelle Stand der Rechtsprechung?

Das Seminar gilt als Weiterbildung im Sinne von §15 der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV). Sie erhalten einen entsprechenden Nachweis auf Ihrer Teilnahmebestätigung über die jeweiligen Stunden. Das Seminar mit dem Referenten RA Detlef Wendt, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, richtet sich an Vorstände, Geschäftsführer, Mitarbeiter von Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften und Hausverwalter mit Sondermietenverwaltung.

Anmeldung und Informationen: hier klicken