Am 24.06.2021 hat der Deutsche Bundestag den Gesetzentwurf zur Reform des Mietspiegelrechts (Mietspiegelreformgesetz, 19/26918) in einer vor dem Ausschuss geänderten Fassung beschlossen. Inzwischen hat die Mietspiegelverordnung aufgrund bundesgesetzlicher Kompetenzzuweisung am 17.09.2021 auch den Bundesrat passiert. Die Rechtsverordnung enthält Vorgaben für die Erstellung gerade des qualifizierten Mietspiegels. Insbesondere konkretisiert die Verordnung, wann wissenschaftliche Grundsätze eingehalten worden sind. Damit ist die Mietspiegelreform abgeschlossen.

Wir haben bereits mehrfach über den Stand der Mietspiegelreform informiert, letztmalig mit der vdw aktuell 14/2021. Im Mitgliederbereich  finden Sie ein GdW-Rundschreiben mit einem zusammenfassenden Überblick über die wesentlichen Eckpunkte der Reform: Link.