Die BEG-Richtlinien Wohngebäude (BEG WG), Nichtwohngebäude (BEG NWG) und Einzelmaßnahmen (BEG EM) inklusive der Technischen Mindestanforderungen wurden überarbeitet und treten zum 21.10.2021 in Kraft. Die Veröffentlichung der Richtlinien im Bundesanzeiger erfolgt am 18.10.2021. Die finalen Fassungen finden Sie, auch als Änderungsfassung, bereits jetzt auf der BMWi-Website
Die wesentlichen Anpassungen der Richtlinien betreffen:
– Definition Effizienzhaus/ -gebäude EE-Klasse (BEG WG, BEG NWG)
– Erweiterung Definition Gebäudenetz (BEG WG, BEG NWG, BEG EM)
– Neue Definition Wärmenetz (BEG WG, BEG NWG, BEG EM)
– Förderung Gebäudenetz (BEG EM)
– Anschluss an Gebäudenetz bzw. Wärmenetz (BEG EM)
– Veräußerung eines geförderten Gebäudes bzw. einer geförderten Wohneinheit (BEG NWG, BEG WG, BEG EM)
Ein ausführliches Rundschreiben der KfW finden Sie unter Downloads/KfW-Informationen in unserem Mitgliederbereich.